Mehr Förderung beim Heizungstausch in WEG sichern
- Alle Fördermittel für den Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung abzugreifen, kann für eine WEG durchaus kompliziert sein. Die einzelnen Haushalte haben separate Möglichkeiten.
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Heizungstausch in WEG. Beim Austausch einer alten Heizung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft können zusätzliche Fördergelder verloren gehen, wenn Eigentümer sich nur auf den Antrag der Gemeinschaft verlassen. Wer persönliche Boni separat beantragt, kann mehrere Tausend Euro mehr Zuschuss erhalten.
Steigt eine WEG auf eine klimafreundliche Heizung wie eine Wärmepumpe um, stellt in der Regel zunächst die Gemeinschaft den Basisantrag bei der staatlichen Förderbank KfW. Darüber werden die Grundförderung sowie ein möglicher Effizienzbonus beantragt. Nach Angaben des Ratgeberportals „Finanztip“ ist das jedoch nur ein Teil der möglichen Förderung.
Selbst nutzende Eigentümer können zusätzliche persönliche Zuschüsse erhalten. Dazu gehören unter anderem der sogenannte Klimageschwindigkeitsbonus oder ein Einkommensbonus. Diese müssen allerdings einzeln beantragt werden.
Zusatzboni können Förderung deutlich erhöhen
Die wichtigsten zusätzlichen Förderbausteine sind:
- Klimageschwindigkeitsbonus von 20 Prozent der förderfähigen Kosten, wenn der Heizungstausch bis Mittwoch, 31. Dezember, umgesetzt wird.
- Einkommensbonus von 30 Prozent für Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von höchstens 40.000 Euro.
Voraussetzung ist unter anderem, dass eine fossile Heizung durch eine Anlage ersetzt wird, die zu mindestens 65 Prozent erneuerbare Energie nutzt. Insgesamt lassen sich mehrere Förderbausteine kombinieren. Die maximale Gesamtförderung ist allerdings auf 70 Prozent der förderfähigen Kosten begrenzt.
Beispiel zeigt Wirkung der zusätzlichen Förderung
„Finanztip“ verdeutlicht das mit einer Beispielrechnung. Eine Wohnungseigentümergemeinschaft mit acht Einheiten ersetzt eine alte fossile Heizung durch eine Erdwärmepumpe. Die Kosten liegen bei 150.000 Euro. Da die förderfähigen Kosten begrenzt sind, werden davon 121.000 Euro berücksichtigt. Bei gleichen Miteigentumsanteilen entspricht das 15.125 Euro pro Wohnung.
Über den Gemeinschaftsantrag erhält die WEG die Grundförderung von 30 Prozent sowie einen Effizienzbonus von fünf Prozent. Zusammen ergibt das 42.350 Euro Förderung für das gesamte Gebäude oder rund 5.294 Euro pro Einheit.
Beantragen einzelne Eigentümer zusätzlich Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus, können sie innerhalb der Fördergrenze weitere 35 Prozent Zuschuss erhalten. Die Förderung steigt dadurch auf rund 10.588 Euro pro Wohnung. Bei anteiligen Kosten von 18.750 Euro bleiben nach Abzug der Förderung etwa 8.162 Euro übrig.
Unterlagen möglichst früh vorbereiten
„Gerade bei größeren Sanierungsprojekten lohnt es sich, die Fördermöglichkeiten genau zu prüfen“, sagt Sandra Duy, „Finanztip“-Expertin für energetische Sanierung.
Nach Einschätzung des Portals sollten Eigentümer bereits vor dem Beschluss zum Heizungstausch prüfen, ob sie die Voraussetzungen für zusätzliche Boni erfüllen. Wichtige Unterlagen sind unter anderem:
- Meldebestätigung
- Grundbuchauszug
- Einkommensteuerbescheide für den Einkommensbonus
Außerdem kann es sinnvoll sein, frühzeitig Angaben aus dem WEG-Basisantrag bei der Hausverwaltung anzufordern. Nur mit diesen Informationen lässt sich der persönliche Förderantrag rechtzeitig bei der KfW stellen. Für viele Eigentümer entscheidet genau dieser zusätzliche Antrag darüber, wie hoch der tatsächliche Zuschuss am Ende ausfällt. dpa/red
Autor:Sarah Isele aus Mannheim-Nord |