Maulkorbpflicht in Waldfischbach-Burgalben nach Hundebiss
- Hundehalter in Deutschland unterliegen bundesweit tierschutzrechtlichen Vorgaben und allgemeinen Pflichten zur Gefahrenabwehr. (Symbolbild)
- Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa
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Waldfischbach-Burgalben. Nach dem schweren Hundebiss gegen einen elfjährigen Jungen in der Südwestpfalz haben Behörden erste Auflagen für die Tiere angeordnet. Für die Hunde gilt nun eine Leinen- und Maulkorbpflicht. Darüber informierte Bürgermeister Felix Leidecker. Zuständig für das weitere Verfahren ist die Verbandsgemeinde Waldfischbach-Burgalben als örtliche Ordnungsbehörde.
Zum Zeitpunkt des Vorfalls befanden sich vier Hunde auf dem Gelände. Es handelt sich um Berner Sennenhunde. Die Tiere werden derzeit begutachtet. Im äußersten Fall könnte dem Halter die Haltung der Hunde untersagt werden.
Der Fall lenkt den Blick auf eine zentrale Frage. Welche Pflichten gelten für Hundehalter in Deutschland und speziell in Rheinland-Pfalz.
Welche Pflichten haben Hundehalter?
Grundsätzlich müssen Hundehalter ihre Tiere so halten und beaufsichtigen, dass keine Gefahr für andere entsteht. Außerdem gelten weitere Pflichten:
- Hunde müssen bei der Kommune steuerlich angemeldet sein.
- Halter haften für Schäden, die ihr Tier verursacht.
- In einigen Bundesländern ist eine Hundehaftpflichtversicherung verpflichtend.
In Rheinland-Pfalz besteht keine generelle Pflicht zu einer Haftpflichtversicherung. Dennoch empfehlen Fachleute den Abschluss einer solchen Versicherung.
Was gilt in Rheinland-Pfalz?
Ein verpflichtender Hundeführerschein existiert für private Hundehalter in Rheinland-Pfalz nicht. Laut der Präsidentin der Landestierärztekammer Rheinland-Pfalz, Alexa Bach, soll der Führerschein helfen, Verhalten und Körpersprache von Hunden besser zu verstehen und Risiken im Alltag zu erkennen.
Der Hundeführerschein besteht meist aus einer theoretischen und einer praktischen Prüfung. Er kann freiwillig bei Hundeschulen oder über die Landestierärztekammer abgelegt werden.
Davon zu unterscheiden ist der sogenannte Sachkundenachweis. Dieser ist verpflichtend für Halter sogenannter gefährlicher Hunde. Dabei werden zusätzlich rechtliche Vorgaben zur Haltung geprüft.
Wie viele Hundebisse passieren in Rheinland-Pfalz?
Nach Angaben der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz wurden im Jahr 2025 insgesamt 358 Beißvorfälle registriert, bei denen Menschen verletzt wurden. Im Jahr davor waren es 388 Fälle.
Als mögliche Risikofaktoren nennt die Landestierärztekammer mangelnde Sachkunde von Haltern, fehlende Grenzsetzung oder eine falsche Einschätzung des Hundeverhaltens. Auch eine unzureichende Aufsicht im Kontakt zwischen Hunden und Kindern kann das Risiko erhöhen.
Experten empfehlen daher eine bessere Schulung im Erkennen von Stress- und Warnsignalen bei Hunden. Wichtig sind klare Regeln im Umgang von Kindern mit Hunden und ausreichende Aufsicht. Tiere benötigen zudem Rückzugsorte und Ruhephasen.
Wann gilt ein Hund als gefährlich?
Nach Angaben der Behörden gilt ein Hund unter anderem dann als gefährlich, wenn er:
- bereits als bissig aufgefallen ist
- Wild oder Vieh hetzt oder reißt
- Menschen aggressiv anspringt
- eine außergewöhnlich hohe Angriffslust zeigt
Bestimmte Rassen stehen in Rheinland-Pfalz grundsätzlich auf der Liste gefährlicher Hunde. Berner Sennenhunde gehören nicht dazu. Wer einen als gefährlich eingestuften Hund halten möchte, benötigt eine behördliche Erlaubnis.
Nach Angaben der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion sind derzeit 851 gefährliche Hunde in Rheinland-Pfalz gemeldet. dpa/red
Autor:Cornelia Bauer aus Speyer |
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