Legasthenie erkennen: Wie Eltern passende Hilfe finden

Eine Lese-Rechtschreibstörung gilt als Funktionsstörung des Gehirns und braucht passende Hilfe statt mehr Druck. | Foto: dpa
  • Eine Lese-Rechtschreibstörung gilt als Funktionsstörung des Gehirns und braucht passende Hilfe statt mehr Druck.
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Legasthenie erkennen. Wenn ein Kind trotz Übung nur stockend liest oder beim Schreiben viele Buchstaben vertauscht, kann eine Lese‑Rechtschreibstörung dahinterstecken. Eine fachliche Diagnose hilft dabei, passende Unterstützung zu finden und schulische Nachteile zu begrenzen.

Typische Hinweise zeigen sich beim Lesen und Schreiben im Alltag. Manche Kinder verlieren beim Lesen immer wieder die Zeile, lassen Wörter aus oder fügen Silben hinzu. Beim Schreiben werden Buchstaben vertauscht oder verwechselt, etwa „b“ und „d“. Auch wenn intensiv geübt wird, bleiben Fortschritte oft gering.

Wenn sich der Abstand zu Klassenkameraden trotz Unterstützung vergrößert, könne dahinter keine reine Lernschwäche stecken, sondern eine Funktionsstörung des Gehirns, erklärt Prof. Gerd Schulte-Körne, Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie, in der Zeitschrift „Stiftung Warentest“.

Diagnose klärt Ursache und mögliche Begleitprobleme

Für eine verlässliche Einschätzung ist eine Diagnostik in einem Sozialpädiatrischen Zentrum oder bei einem Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie sinnvoll. Dort wird geprüft, ob tatsächlich eine Lese‑Rechtschreibstörung vorliegt. Gleichzeitig kann festgestellt werden, ob weitere Schwierigkeiten bestehen, etwa eine Aufmerksamkeitsstörung.

Der Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie (BVL) betont, dass erst eine genaue Abklärung ermöglicht, passende Maßnahmen auszuwählen. Vor einer Diagnose sollten sich Eltern, Schule und Lehrkräfte möglichst eng abstimmen. Die diagnostische Untersuchung gilt in der Regel als Leistung der Krankenkasse.

Therapie kann Fortschritte erleichtern

Eine Lese‑ und Rechtschreibstörung gilt meist nicht als heilbar. Laut BVL kann eine früh begonnene und gezielte Förderung jedoch dazu beitragen, Schwierigkeiten beim Lesen und Schreiben deutlich zu verringern und den weiteren Verlauf positiv zu beeinflussen.

Wer zusätzliche Förderung außerhalb der Schule nutzt, muss diese häufig selbst bezahlen. Nur in Ausnahmefällen kommt eine Kostenübernahme infrage.

Bei Lerntherapie auf anerkannte Qualifikation achten

Bei der Suche nach Unterstützung lohnt sich ein genauer Blick auf die Qualifikation. Die Berufsbezeichnung Lerntherapeut ist nicht geschützt und kein staatlich geregelter Ausbildungsberuf. Deshalb rät „Stiftung Warentest“, auf anerkannte Zertifikate zu achten.

Orientierung bieten unter anderem:

  • Zertifikate des Fachverbands für integrative Lerntherapie (FiL)
  • Weiterbildungen von Einrichtungen, die vom Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie geprüft wurden

Beide Verbände stellen auch Online-Suchfunktionen für qualifizierte Therapeuten bereit.

Neben außerschulischer Förderung haben betroffene Kinder in der Schule häufig Anspruch auf individuelle Unterstützung. Dazu zählen ein Förderplan sowie ein sogenannter Nachteilsausgleich, etwa mehr Zeit bei Klassenarbeiten oder eine stärkere mündliche Leistungsbewertung. Welche Regelungen gelten, hängt vom jeweiligen Bundesland ab, da Bildung in Deutschland Ländersache ist. Frühzeitige Abklärung und abgestimmte Förderung können den Schulalltag für betroffene Kinder deutlich erleichtern. dpa/red

Autor:

Sarah Isele aus Mannheim-Nord

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