Kritik in Mainz: SPD warnt vor Kürzung beim Unterhaltsvorschuss

Kritik an den Plänen der Bundesregierung zur Kürzung des Unterhaltsvorschuss kommt auch aus der SPD in Rheinland-Pfalz. (Symbolbild) | Foto: Malin Wunderlich/dpa
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Mainz. Für viele Alleinerziehende und Jugendliche in Rheinland-Pfalz könnte eine geplante Kürzung des Unterhaltsvorschusses spürbare finanzielle Folgen haben: In Mainz kritisieren SPD-Landeschef Alexander Schweitzer und Familienministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler die Pläne der Bundesregierung deutlich.

Die Bundesfamilienministerin Karin Prien plant, den Unterhaltsvorschuss nicht mehr bis zum 18. Geburtstag zu zahlen, sondern nur noch bis 16. Nach Angaben des rheinland-pfälzischen Familien- und Sozialministeriums wären im Land mehr als 5.500 Jugendliche betroffen.

Worum es konkret geht

Den Unterhaltsvorschuss zahlt der Staat an Kinder von Alleinerziehenden, wenn ein Elternteil seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt. Nach den aktuellen Berechnungen des Ministeriums erhalten in Rheinland-Pfalz insgesamt mehr als 40.800 Kinder diese Leistung.

Fiele die Zahlung für 16- bis 17-Jährige weg, könnten im Land fast 26,18 Millionen Euro eingespart werden. Grundlage ist die derzeitige monatliche Zahlung von 394 Euro.

SPD und Ministerium ziehen rote Linien

Schweitzer sagte, statt bei Kindern und Jugendlichen zu kürzen, müssten stärker jene in die Verantwortung genommen werden, die ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommen. Bätzing-Lichtenthäler betonte, Kürzungen in diesem Bereich träfen einen besonders sensiblen Teil der Gesellschaft. „Kinder dürfen nicht die Leidtragenden sein“, erklärte die Sozialministerin.

Zugleich warnte sie vor einem höheren Armutsrisiko bei Alleinerziehenden. Diese Gruppe gelte ohnehin als besonders gefährdet. Die Ministerin sagte zudem: „Kinder sind keine potenziellen Sparposten“.

Welche Folgen die Kürzung haben könnte

Nach Darstellung des Ministeriums könnten durch den Wegfall des Unterhaltsvorschusses mehr Jugendliche Ansprüche auf andere Leistungen bekommen. Genannt werden etwa Arbeitslosengeld II oder Wohngeld.

Damit würde ein Teil der Einsparungen möglicherweise an anderer Stelle wieder zu neuen staatlichen Ausgaben führen.

  • Betroffen wären in Rheinland-Pfalz mehr als 5.500 Jugendliche
  • Der Unterhaltsvorschuss liegt derzeit bei 394 Euro im Monat
  • Das rechnerische Einsparpotenzial liegt bei fast 26,18 Millionen Euro
  • Möglich sind Folgekosten durch andere Sozialleistungen

Warum das Geld oft nicht zurückgeholt werden kann

Rheinland-Pfalz liegt nach Ministeriumsangaben bei der sogenannten Rückgriffsquote seit Jahren über dem Bundesdurchschnitt. Zuletzt lag sie stabil bei rund 19 Prozent.

Mehr als die Hälfte des gezahlten Unterhaltsvorschusses sei allerdings nicht rückholbar. Als Gründe nennt das Ministerium Fälle, in denen der andere Elternteil nicht unterhaltspflichtig, nicht leistungsfähig, unauffindbar oder bereits gestorben ist.

Welche Maßnahmen gegen säumige Unterhaltspflichtige möglich sind

Zu den rechtlichen Möglichkeiten zählen nach Angaben des Ministeriums Zwangsvollstreckung, Lohnpfändung, Kontopfändung und strafrechtliche Konsequenzen bei Verletzung der Unterhaltspflicht.

Der Bund plant demnach auch verschärfte Auskunftspflichten und weitere Sanktionen. Das Land warnt aber davor, Maßnahmen einzuführen, die die wirtschaftliche Lage der Unterhaltspflichtigen zusätzlich verschlechtern könnten. Als Beispiel nennt das Ministerium den möglichen Führerscheinentzug. Wenn dadurch Erwerbsmöglichkeiten eingeschränkt würden, könne das den Rückgriff sogar erschweren. dpa/red

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Autor:

Cornelia Bauer aus Speyer

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