Kindergeld nach dem Abitur: So bleibt der Anspruch erhalten
- Symbolbild: Auch nach dem Abitur kann Kindergeld weiterlaufen, wenn Ausbildung, Studium oder eine anerkannte Übergangszeit nachweisbar sind. Entscheidend sind Fristen, Meldungen und Unterlagen für die Familienkasse.
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Kindergeld nach Abitur Anspruch. Kindergeld kann nach dem Abitur in vielen Fällen bis zum 25. Geburtstag weiterlaufen, wenn Ausbildung, Studium oder eine anerkannte Übergangssituation nachweisbar ist.
Gerade nach der Zeugnisübergabe ist oft noch nicht alles fix, Ausbildungsvertrag, Immatrikulation oder Freiwilligendienst starten später. Entscheidend ist dann weniger der Plan auf dem Papier als die passenden Nachweise für die Familienkasse. Die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. weist darauf hin, dass Eltern Änderungen nach dem Schulabschluss zeitnah melden und Unterlagen nachreichen sollten, sobald sie vorliegen.
Wichtig ist vor allem die Zeit zwischen Abitur und nächstem Schritt. Wer hier Fristen und Anforderungen kennt, vermeidet Lücken bei den Zahlungen und spätere Rückforderungen.
Übergangszeit und spätere Starts: Diese Regeln sind entscheidend
Nach Angaben der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. wird Kindergeld in der Regel ohne Unterbrechung weitergezahlt, wenn zwischen Abitur und Beginn von Ausbildung oder Studium maximal vier Monate liegen und es zum nächstmöglichen Zeitpunkt weitergeht.
Beginnt Ausbildung oder Studium erst später, kann der Anspruch trotzdem bestehen, wenn der Platz bereits feststeht. Bei einem Studium ohne direkte Zusage kann Kindergeld ebenfalls möglich sein, wenn die Studienplatzabsage bei der Familienkasse vorgelegt wird und zum Sommersemester nachweislich erneut eine Bewerbung erfolgt. Die Wartezeit kann zum Beispiel mit Praktika, Auslandsaufenthalten oder Reisen gefüllt werden, solange die Studienabsicht dokumentiert bestehen bleibt.
Kein Platz, aber ernsthafte Suche: Nachweise zählen
Wenn noch kein Ausbildungsplatz vorhanden ist, kann Kindergeld weiter gezahlt werden, wenn die Suche ernsthaft betrieben wird. Dazu gehört laut der Einordnung der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., dass sich das Kind persönlich bei der Agentur für Arbeit als ausbildungssuchend meldet und Bewerbungen die Bemühungen belegen.
Für Schulabgänger unter 21 Jahren gilt Ähnliches bei der Suche nach einer festen Arbeitsstelle. Maßgeblich sind die Meldung als arbeitssuchend bei der Agentur für Arbeit und nachweisbare Bewerbungsaktivitäten. Ein vorübergehender Job mit weniger als 20 Wochenstunden schadet dem Anspruch nicht.
Freiwilligendienst, Wehrdienst und Praktika: Was anerkannt wird
Ein anerkannter Freiwilligendienst kann den Anspruch sichern. Dazu zählen:
- Freiwilliges Soziales Jahr
- Freiwilliges Ökologisches Jahr
- Bundesfreiwilligendienst
- vergleichbare anerkannte europäische und internationale Freiwilligendienste
Der Vertrag sollte der Familienkasse möglichst zeitnah vorgelegt werden.
Beim freiwilligen Wehrdienst gibt es aufgrund des Grundwehrdienstes an sich kein Kindergeld. Wird damit aber eine Wartezeit auf Ausbildungs oder Studienplatz überbrückt und sind die sonstigen Voraussetzungen erfüllt, kann Kindergeld weiterhin möglich sein.
Auch Praktika können zählen. Orientierungspraktika in Deutschland werden anerkannt, dürfen aber drei Monate nicht überschreiten. Längere Praktika müssen nachweislich verpflichtender Bestandteil der späteren Ausbildung oder des Studiums nach Studien oder Ausbildungsordnung sein. In diesem Fall kann Kindergeld bis zu zwölf Monate bezogen werden. Auslandspraktika werden nicht anerkannt, wenn es eine vergleichbare Alternative im Inland gibt.
Rückwirkend Kindergeld sichern und Rückforderungen vermeiden
Kindergeld nach der Schulzeit hängt in vielen Übergangssituationen daran, dass Nachweise rechtzeitig eingereicht und Änderungen umgehend gemeldet werden. Laut Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. kann es sonst zu Rückforderungen kommen, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass die Voraussetzungen nicht vorlagen.
Wenn Pläne noch unklar sind, kann es in manchen Fällen sinnvoll sein, Kindergeld erst später rückwirkend zu beantragen. Das ist auf die vergangenen sechs Monate begrenzt. Formulare sind auf der Website der Bundesagentur für Arbeit zu finden, erreichbar unter www.arbeitsagentur.de.
Unterm Strich lässt sich der Kindergeldanspruch nach dem Abitur meist sichern, wenn die passende Übergangssituation belegt und der Familienkasse sauber dokumentiert wird, wie es weitergeht. [red]
Autor:Thorsten Kornmann aus Karlsruhe |