Hitzefrei-Regeln in Baden-Württemberg: Wann Schulen frei geben
- Hitzefrei in Baden-Württemberg: Wenn die Sonne knallt, können Schulen ihre Schüler unter bestimmten Voraussetzungen früher nach Hause schicken. (Symbolbild)
- Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa
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Hitzefrei in Baden-Württemberg. Extreme Hitze kann den Schulalltag stark belasten. Für Montag, 22. Juni, erwartet der Deutsche Wetterdienst in Baden-Württemberg Temperaturen bis zu 39 Grad. Viele Eltern und Schüler fragen sich deshalb, wann Schulen Hitzefrei geben dürfen.
Eine feste landesweite Temperaturgrenze gibt es nicht. Das Kultusministerium überlässt die Entscheidung den einzelnen Schulen. Schulleitungen können sich mit benachbarten Schulen abstimmen und dann selbst entscheiden, ob der Unterricht verkürzt wird.
Wer über Hitzefrei entscheidet
Die Entscheidung liegt bei der jeweiligen Schulleitung. Dabei müssen mehrere Faktoren berücksichtigt werden. Dazu zählen wichtige Termine wie Klassenarbeiten ebenso wie die aktuelle Wetterlage.
Fällt eine Klassenarbeit wegen Hitzefrei aus, wird laut Kultusministerium ein Nachschreibetermin angesetzt.
Welche Temperaturen als Orientierung gelten
Auch ohne feste Vorgabe empfiehlt das Ministerium bestimmte Kriterien. Schulen können Hitzefrei geben, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind
- Um 11 Uhr werden mindestens 25 Grad im Schatten gemessen
- Der Unterricht endet frühestens nach der vierten Schulstunde
Entscheidend bleibt laut Ministerium das körperliche Wohl der Schülerinnen und Schüler sowie die Situation vor Ort.
Was mit Kindern passiert, wenn in Baden-Württemberg Unterricht ausfällt
Hitzefrei bedeutet nicht automatisch, dass Kinder sofort abgeholt werden müssen. An Grundschulen mit ergänzender Betreuung werden die Kinder weiterhin betreut. Es findet lediglich kein regulärer Unterricht statt.
Schulen müssen außerdem Aufenthaltsräume bereitstellen, wenn Kinder auf Busse oder andere Verkehrsmittel warten müssen. Auch die Aufsichtspflicht bleibt bestehen.
Für wen es kein Hitzefrei gibt
An beruflichen Schulen sowie in der gymnasialen Oberstufe gibt es grundsätzlich kein Hitzefrei. Für diese Schülerinnen und Schüler muss jedoch der Zugang zu Trinkwasser gewährleistet sein.
Regeln für Lehrkräfte bei großer Hitze
Für Lehrkräfte gelten die Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung. Eine Raumtemperatur bis 26 Grad gilt als unproblematisch. Wird es wärmer, sollen Maßnahmen ergriffen werden.
Ab 30 Grad müssen Arbeitgeber reagieren. Dazu gehören etwa geschlossene Jalousien, Ventilatoren, gelockerte Bekleidungsregeln oder zusätzliche Pausen.
Sportunterricht bei hohen Temperaturen
Sportlehrer sollen bei Hitze besonders vorsichtig planen. Empfehlungen sehen unter anderem vor
- Pausen möglichst im Schatten
- regelmäßiges Trinken
- Sonnencreme bei Aktivitäten im Freien
Intensive Ausdauerbelastungen sollen bei hohen Temperaturen höchstens 30 Minuten dauern oder ganz entfallen. Sportfeste oder Wettkämpfe sind dagegen in kühleren Vormittagsstunden möglich.
Kleidung an heißen Schultagen
Einheitliche landesweite Regeln zur Kleidung gibt es nicht. Manche Schulen haben eigene Vorgaben in ihrer Schulordnung. Bei großer Hitze können diese zeitweise ausgesetzt werden. Auch darüber entscheidet die jeweilige Schulleitung vor Ort. dpa/red
Autor:Cornelia Bauer aus Speyer |
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