Fahrverbot bei Tempoverstoß: Wann Gerichte hart bleiben

Das war eindeutig drüber: Doch kommt der Fahrer dennoch ums Fahrverbot herum, wenn er das Zahlen einer noch höheren Geldbuße anbietet? | Foto: dpa
  • Das war eindeutig drüber: Doch kommt der Fahrer dennoch ums Fahrverbot herum, wenn er das Zahlen einer noch höheren Geldbuße anbietet?
  • Foto: dpa
  • hochgeladen von Cornelia Bauer

Fahrverbot bei Tempoverstoß. Wer deutlich schneller fährt als erlaubt, kann ein Fahrverbot oft nicht durch eine höhere Geldbuße vermeiden. Gerichte werten sehr große Überschreitungen teilweise als vorsätzlich und besonders rücksichtslos. Dann bleibt das Fahrverbot meist bestehen.

Ein Beispiel zeigt eine Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten (Az.: 310 OWi 1613/24). Ein Mann fuhr abends auf der Berliner Stadtautobahn statt erlaubter 80 km/h mit 134 km/h. Nach Abzug der Messtoleranz blieb eine Überschreitung von 54 km/h.

Die Folge war eine verdoppelte Geldbuße von 1.120 Euro sowie ein zweimonatiges Fahrverbot. Der Mann legte Einspruch ein. Er bestritt den Verstoß nicht, wollte aber erreichen, dass das Fahrverbot gegen eine noch höhere Geldzahlung entfällt oder verkürzt wird.

Gericht sieht bewusstes und rücksichtsloses Verhalten

Das Amtsgericht bestätigte jedoch den Regelsatz. Bei vorsätzlichem Verhalten kann das Bußgeld verdoppelt werden. Nach Einschätzung des Gerichts war der Betrag angesichts des geregelten Einkommens des Betroffenen zumutbar. Eine Ratenzahlung von 250 Euro pro Monat wurde erlaubt.

Entscheidend war für das Gericht vor allem die Schwere des Verstoßes. Die erhebliche Missachtung der Geschwindigkeitsbegrenzung wertete es als "charakterlich verantwortungslos und rücksichtslos". Außerdem war der Mann bereits zuvor innerorts wegen zu schnellen Fahrens aufgefallen.

Auch berufliche Nachteile führten nicht zu einer anderen Entscheidung. Der Gas- und Wasser-Installateur hatte keine Unterlagen vorgelegt, die eine existenzielle Bedrohung oder eine außergewöhnliche Härte belegen konnten.

Nach Ansicht des Gerichts sind die zwei Monate Fahrverbot notwendig, um eine nachhaltige Verhaltensänderung zu erreichen. Die sogenannte "Denkzettel- und Besinnungsfunktion" sei selbst acht Monate nach der Tat noch gegeben. Ein Wegfall des Fahrverbots gegen eine höhere Geldbuße komme in solchen Fällen daher regelmäßig nicht infrage. dpa/red

Autor:

Sarah Isele aus Mannheim-Nord

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

Folgen Sie diesem Profil als Erste/r
Kommentare sind deaktiviert.

Video einbetten

Es können nur einzelne Videos der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Playlists, Streams oder Übersichtsseiten.

Abbrechen

Karte einbetten

Abbrechen

Social-Media Link einfügen

Es können nur einzelne Beiträge der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Übersichtsseiten.

Abbrechen

Code einbetten

Funktionalität des eingebetteten Codes ohne Gewähr. Bitte Einbettungen für Video, Social, Link und Maps mit dem vom System vorgesehenen Einbettungsfuntkionen vornehmen.
Abbrechen

Beitrag oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Schnappschuss einbetten

Abbrechen

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.