Fahrverbot bei Tempoverstoß: Wann Gerichte hart bleiben
- Das war eindeutig drüber: Doch kommt der Fahrer dennoch ums Fahrverbot herum, wenn er das Zahlen einer noch höheren Geldbuße anbietet?
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Fahrverbot bei Tempoverstoß. Wer deutlich schneller fährt als erlaubt, kann ein Fahrverbot oft nicht durch eine höhere Geldbuße vermeiden. Gerichte werten sehr große Überschreitungen teilweise als vorsätzlich und besonders rücksichtslos. Dann bleibt das Fahrverbot meist bestehen.
Ein Beispiel zeigt eine Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten (Az.: 310 OWi 1613/24). Ein Mann fuhr abends auf der Berliner Stadtautobahn statt erlaubter 80 km/h mit 134 km/h. Nach Abzug der Messtoleranz blieb eine Überschreitung von 54 km/h.
Die Folge war eine verdoppelte Geldbuße von 1.120 Euro sowie ein zweimonatiges Fahrverbot. Der Mann legte Einspruch ein. Er bestritt den Verstoß nicht, wollte aber erreichen, dass das Fahrverbot gegen eine noch höhere Geldzahlung entfällt oder verkürzt wird.
Gericht sieht bewusstes und rücksichtsloses Verhalten
Das Amtsgericht bestätigte jedoch den Regelsatz. Bei vorsätzlichem Verhalten kann das Bußgeld verdoppelt werden. Nach Einschätzung des Gerichts war der Betrag angesichts des geregelten Einkommens des Betroffenen zumutbar. Eine Ratenzahlung von 250 Euro pro Monat wurde erlaubt.
Entscheidend war für das Gericht vor allem die Schwere des Verstoßes. Die erhebliche Missachtung der Geschwindigkeitsbegrenzung wertete es als "charakterlich verantwortungslos und rücksichtslos". Außerdem war der Mann bereits zuvor innerorts wegen zu schnellen Fahrens aufgefallen.
Auch berufliche Nachteile führten nicht zu einer anderen Entscheidung. Der Gas- und Wasser-Installateur hatte keine Unterlagen vorgelegt, die eine existenzielle Bedrohung oder eine außergewöhnliche Härte belegen konnten.
Nach Ansicht des Gerichts sind die zwei Monate Fahrverbot notwendig, um eine nachhaltige Verhaltensänderung zu erreichen. Die sogenannte "Denkzettel- und Besinnungsfunktion" sei selbst acht Monate nach der Tat noch gegeben. Ein Wegfall des Fahrverbots gegen eine höhere Geldbuße komme in solchen Fällen daher regelmäßig nicht infrage. dpa/red
Autor:Sarah Isele aus Mannheim-Nord |