Erster Fall seit 2010: Fledermaus im Rhein-Pfalz-Kreis mit Tollwut infiziert
- Geschwächte, verletzte, scheinbar tote oder sich auffällig verhaltende Fledermäuse dürfen niemals ungeschützt angefasst und aufgenommen werden. (Symbolbild)
- Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa
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Rhein-Pfalz-Kreis. Nach dem Nachweis von Fledermaustollwut in einer Zwergfledermaus im Rhein-Pfalz-Kreis besteht für Menschen nur ein sehr geringes Infektionsrisiko. Das Landesuntersuchungsamt meldete den ersten bestätigten Nachweis bei Fledermäusen in Rheinland-Pfalz seit 2010.
Eine Übertragung auf Menschen ist nach Angaben der Experten nur bei direktem Kontakt mit einem infizierten Tier möglich. Das kann durch Biss- oder Kratzverletzungen geschehen. Auch Speichelkontakt mit Schleimhäuten oder frischen Wunden gilt als möglicher Übertragungsweg.
Wer Fledermäuse nicht anfasst und Abstand hält, hat nach Einschätzung des Landesuntersuchungsamtes praktisch kein Ansteckungsrisiko. Fledermäuse gelten als scheu und nachtaktiv. Im Alltag kommt es daher in der Regel nicht zu engem Kontakt.
Erster bestätigter Nachweis seit 2010
Nach Angaben des Landesuntersuchungsamtes ist der aktuelle Fall der erste bestätigte Nachweis von Fledermaustollwut in Rheinland-Pfalz seit 2010. Die Behörde betonte zugleich, dass solche Funde trotz ihrer Seltenheit nicht außergewöhnlich seien. Das Fledermaus-Lyssa-Virus komme seit vielen Jahren in europäischen Fledermauspopulationen vor und werde auch in anderen Teilen Deutschlands regelmäßig im Rahmen der Tierseuchenüberwachung festgestellt.
Von der klassischen Tollwut bei landlebenden Säugetieren ist dieser Erreger zu unterscheiden. Diese terrestrische Tollwut gilt in Deutschland seit 2008 als getilgt.
Was Behörden und Kreisverwaltung empfehlen
Die Kreisverwaltung des Rhein-Pfalz-Kreises rät zu Vorsicht im Umgang mit geschwächten, verletzten, scheinbar toten oder auffällig wirkenden Fledermäusen.
- Fledermäuse niemals ungeschützt anfassen oder aufnehmen. Wer ein Tier sichern will, sollte Arbeits- oder Gartenhandschuhe tragen.
- Nach einem Biss, einer Kratzverletzung oder einem sonstigen direkten Kontakt soll die Wunde sofort gründlich mit Wasser und Seife gereinigt werden. Danach sollte umgehend ärztlicher Rat eingeholt werden.
- In solchen Fällen ist laut Kreisverwaltung zudem eine vorsorgliche Tollwut-Impfung nach möglicher Ansteckung erforderlich. Auch Veterinäramt und Gesundheitsamt sollten informiert werden.
- Tierhalter sollten Hunde und Katzen gegen Tollwut impfen lassen. Die Behörden verweisen darauf, dass das Virus auch über illegale Hunde- oder Katzenimporte eingeschleppt werden kann.
- Fragen zu Fledermäusen beantworten die zuständigen Veterinärämter, Naturschutzbehörden oder die Koordinationsstelle Fledermausschutz des NABU Rheinland.
dpa/red
Autor:Cornelia Bauer aus Speyer |
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