Einfach irgendwo zelten? Warum Wildcamping in Deutschland riskant ist

Ist Wildcamping in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg erlaubt? | Foto: VStudio/stock.adobe.com
  • Ist Wildcamping in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg erlaubt?
  • Foto: VStudio/stock.adobe.com
  • hochgeladen von Kristin Hätterich

Wildcamping klingt nach Freiheit, Natur und Abenteuer, kann in Deutschland aber schnell zum Problem werden. Denn während das freie Zelten in einigen europäischen Ländern unter bestimmten Bedingungen erlaubt ist, gelten hierzulande oft strenge Regeln. Wer sein Zelt einfach irgendwo aufschlägt, riskiert Ärger mit Behörden und im Zweifel auch ein Bußgeld. Was beim Wildcamping in Deutschland gilt, wo Ausnahmen möglich sind und welche Regeln im europäischen Ausland gelten.

Wildcampen oder biwakieren – wo liegt der Unterschied?

Von Wildcamping spricht man in der Regel dann, wenn außerhalb ausgewiesener Camping- oder Übernachtungsplätze in einem Zelt übernachtet wird. Wer dagegen nur mit Schlafsack, Biwaksack oder unter einem provisorischen Wetterschutz in der Natur übernachtet, biwakiert.

Wichtig zu wissen: In Deutschland beziehen sich viele Vorschriften ausdrücklich auf das Zelten. Das heißt aber nicht automatisch, dass das Übernachten ohne Zelt überall erlaubt ist. Auch beim Biwakieren kann es Probleme geben – vor allem dann, wenn ein Lagerplatz eingerichtet wird oder der Eindruck eines längeren Aufenthalts entsteht. Grundsätzlich gilt: Je „häuslicher“ das Nachtlager wirkt, desto eher droht Ärger.

Wildcamping in Deutschland: Meist verboten, nur selten erlaubt

In Deutschland regeln vor allem die Landeswaldgesetze und Naturschutzvorschriften, was erlaubt ist und was nicht. Generell ist Wildcamping in den meisten Bundesländern nicht gestattet. Wer dennoch in der Natur zelten will, braucht in vielen Fällen die Zustimmung des Grundstücks- oder Waldbesitzers, teilweise zusätzlich auch die Genehmigung der zuständigen Behörde.

Praktisch bedeutet das: Einfach im Wald, auf einer Wiese oder am See das Zelt aufbauen, ist in der Regel keine gute Idee. Erlaubt sein kann das Zelten nur dann, wenn der Eigentümer zustimmt und keine weiteren Schutzvorschriften entgegenstehen.

Beispiele:
In Rheinland-Pfalz ist Wildcamping laut Landeswaldgesetz nur mit Zustimmung des Waldbesitzers erlaubt.
In Baden-Württemberg ist das Zelten in der freien Natur nach dem Naturschutzgesetz grundsätzlich untersagt.
Wer legal naturnah übernachten möchte, sollte daher nach offiziellen Trekkingplätzen, Naturlagerplätzen oder speziell ausgewiesenen Outdoor-Stellflächen suchen.

Was ist erlaubt – und was ist tabu?

Auch dort, wo Wildcamping geduldet oder ausnahmsweise erlaubt wird, gelten klare Grenzen. Besonders wichtig sind diese Regeln:

Was erlaubt sein kann:

  • Zelten mit ausdrücklicher Erlaubnis des Grundstücks- oder Waldbesitzers
  • Übernachten auf ausgewiesenen Trekking- oder Naturlagerplätzen
  • In manchen Fällen schlichtes Biwakieren ohne festes Lager – allerdings nur, wenn keine Verbote entgegenstehen

Was in der Regel tabu ist:

  • Zelten in Naturschutzgebieten, Nationalparks oder anderen geschützten Bereichen
  • Übernachten auf landwirtschaftlichen Nutzflächen
  • Campen in Industriegebieten oder militärischen Sperrzonen
  • Müll in der Natur zurücklassen
  • Lärm und Störungen von Tieren oder anderen Menschen
  • Offenes Feuer in Waldnähe

Besonders heikel ist das Thema Feuer: Offenes Feuer ist – vor allem in den Sommermonaten – im Abstand von weniger als 100 Metern zum Waldrand streng verboten. Dazu zählen nicht nur Lagerfeuer, sondern je nach Situation auch Kerzen, Fackeln und Campingkocher. Wer hier gegen Regeln verstößt, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern bei einem Brand unter Umständen auch strafrechtliche Folgen.

Typische Fehler beim Wildcamping

Viele Verstöße passieren nicht aus Absicht, sondern aus Unwissenheit. Diese Fehler können besonders schnell teuer oder problematisch werden:

  • das Zelt ohne Nachfrage auf privatem Grund aufschlagen
  • in Schutzgebieten oder am Waldrand campen
  • mit offenem Feuer oder Campingkocher hantieren
  • Müll oder Essensreste zurücklassen
  • sich mit Stühlen, Tischen oder größerem Equipment sichtbar „einrichten“
  • in größeren Gruppen übernachten und dadurch Aufmerksamkeit erregen

Faustregel: Je unauffälliger, kürzer und respektvoller der Aufenthalt, desto eher lassen sich Konflikte vermeiden. Eine rechtliche Erlaubnis ersetzt das allerdings nicht.

Welche Strafen drohen?

Wer gegen Vorschriften zum Wildcamping verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Je nach Bundesland, Ort und Schwere des Verstoßes können die Strafen unterschiedlich hoch ausfallen. Möglich sind Bußgelder zwischen 10 und 500 Euro, in manchen Fällen auch darüber.

Teurer wird es vor allem dann, wenn

  • in Schutzgebieten gezeltet wird,
  • Feuerverbote missachtet werden,
  • Schäden in der Natur entstehen oder
  • Behörden mehrfach einschreiten müssen.

Gerade in trockenen Sommern verstehen Behörden bei Feuer und Übernachtungen in sensiblen Gebieten oft wenig Spaß.

Wildcamping in Europa: Wo es lockerer ist

Während Deutschland beim Wildcamping meist streng ist, sind andere europäische Länder deutlich offener. Vor allem in Nordeuropa ist das Zelten in der freien Natur unter bestimmten Bedingungen oft möglich.

Norwegen und Schweden sind bekannt für das sogenannte Jedermannsrecht. Es erlaubt, sich frei in der Natur zu bewegen und unter bestimmten Voraussetzungen auch dort zu übernachten. Voraussetzung ist allerdings immer, dass niemand gestört, nichts beschädigt und die Natur respektiert wird. Auch hier gelten Ausnahmen, etwa in Nationalparks oder in besonders sensiblen Schutzgebieten.

Auch Schottland, Irland und die baltischen Staaten gelten vielerorts als vergleichsweise wildcampingfreundlich. Dänemark geht einen eigenen Weg und bietet in ausgewählten Wäldern spezielle Naturlagerplätze an.

Trotzdem gilt auch im Ausland: Regeln unterscheiden sich je nach Region teils deutlich. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte sich immer vorab über die lokalen Bestimmungen informieren.

Fazit: Naturerlebnis nur mit guter Vorbereitung

Wildcamping kann ein besonderes Urlaubserlebnis sein. In Deutschland ist es aber meist nur eingeschränkt oder gar nicht erlaubt. Wer einfach spontan in der Natur zeltet, riskiert schnell ein Bußgeld. Im europäischen Ausland sind die Regeln teilweise deutlich lockerer, doch auch dort gibt es Grenzen.

Wer Ärger vermeiden will, sollte sich vorab informieren, nur erlaubte Plätze nutzen, auf Feuer verzichten und die Natur respektvoll behandeln. Dann wird aus dem Abenteuer kein teurer Fehler.

Häufig gestellte Fragen zum Wildcamping

Was ist Wildcampen?
Wildcampen bedeutet, in der freien Natur außerhalb offizieller Campingplätze oder ausgewiesener Übernachtungsplätze zu zelten oder zu übernachten.

Wo in Deutschland darf man wildcampen?
In Deutschland ist Wildcamping grundsätzlich meist verboten oder nur mit ausdrücklicher Erlaubnis möglich. Je nach Bundesland gelten unterschiedliche Regeln. Wer legal in der Natur übernachten möchte, sollte sich vorab über regionale Vorschriften informieren.

Wie hoch ist die Strafe für Wildcampen?
Die Bußgelder unterscheiden sich je nach Bundesland, Ort und Verstoß. Häufig liegen sie zwischen 10 und 500 Euro. In Schutzgebieten oder bei zusätzlichen Verstößen können sie auch höher ausfallen.

Ist im Auto schlafen Wildcamping?
Nicht direkt. In Deutschland ist es grundsätzlich erlaubt, zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit vorübergehend im Auto zu schlafen. Wer jedoch länger bleibt oder campiert, braucht dafür in der Regel eine entsprechende Erlaubnis.

Ab wann gilt Übernachten in der Natur als Wildcampen?
Wildcampen liegt in der Regel vor, wenn ohne Erlaubnis ein Zelt oder Lager in der freien Natur aufgebaut oder an nicht dafür vorgesehenen Orten übernachtet wird.

Das könnte Sie auch interessieren: 

Glamping - Camping mit dem gewissen Etwas
Pfälzerwald Hütten: Unsere Top 10 im Bereich Weinstraße

Wildcamping

Autor:

Laura Lüttmann aus Neustadt/Weinstraße

Laura Lüttmann auf LinkedIn

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

46 folgen diesem Profil
Kommentare sind deaktiviert.

Video einbetten

Es können nur einzelne Videos der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Playlists, Streams oder Übersichtsseiten.

Abbrechen

Karte einbetten

Abbrechen

Social-Media Link einfügen

Es können nur einzelne Beiträge der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Übersichtsseiten.

Abbrechen

Code einbetten

Funktionalität des eingebetteten Codes ohne Gewähr. Bitte Einbettungen für Video, Social, Link und Maps mit dem vom System vorgesehenen Einbettungsfuntkionen vornehmen.
Abbrechen

Beitrag oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Schnappschuss einbetten

Abbrechen

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.