Chrom VI in Leder: Woran belastete Produkte erkennbar sein können

Chrom VI kann in Lederartikeln mit Hautkontakt zum Problem werden. Hinweise wie Chemiegeruch und anerkannte Siegel helfen bei der Auswahl (Symbolbild). | Foto: Africa Studio/stock.adobe.com
  • Chrom VI kann in Lederartikeln mit Hautkontakt zum Problem werden. Hinweise wie Chemiegeruch und anerkannte Siegel helfen bei der Auswahl (Symbolbild).
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Chrom VI in Leder. Der wichtigste Alltagsnutzen ist die Einordnung, welche Lederprodukte kritisch sein können und welche Hinweise helfen, das Risiko für Hautreizungen und Allergien zu senken.

Nach Informationen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) kann bei der Lederherstellung eingesetztes Chrom III durch chemische Reaktionen zu Chrom VI werden. Chrom VI gilt als hochgiftig, wirkt stark sensibilisierend und kann Allergien auslösen. Außerdem steht es in Verdacht, Krebs zu verursachen und das Erbgut zu verändern.

Besonders relevant wird das Thema bei Produkten mit längerem, direktem Hautkontakt. Genannt werden unter anderem Handschuhe, Gürtel, Kleidungsstücke aus Leder, Uhrenarmbänder oder Sandalen. In der Europäischen Union ist Chrom VI in solchen Leder-Bedarfsgegenständen verboten.

Warum Chrom VI trotz Verbots weiter auffällt

Laut BAuA werden belastete Produkte dennoch immer wieder gemeldet. Solche Fälle tauchen regelmäßig im europäischen Schnellwarnsystem Safety Gate auf. Die gemeldeten Zahlen schwanken je nach Jahr. Für 2021 werden 28 Meldungen zu Chrom VI in Lederprodukten genannt, 2022 waren es 13, im Jahr danach stieg die Zahl wieder. Vergangenes Jahr wurden 29 Fälle gemeldet. Das wird als Hinweis gewertet, dass das Problem weiterhin überwacht werden muss.

Welche Lederprodukte im Alltag besonders im Fokus stehen

Chrom VI kann laut Einordnung auch in Farben und Lacken vorkommen. Für den Konsumalltag sind vor allem Lederartikel entscheidend, die direkt auf der Haut liegen oder beim Tragen schwitzen und reiben können:

  • Handschuhe aus Leder
  • Gürtel
  • Lederkleidung wie Lederhosen
  • Uhrenarmbänder aus Leder
  • Sandalen und andere Schuhe mit Lederinnenflächen

Woran belastete Ware erkennbar sein kann und welche Hinweise helfen

Eine eindeutige Beurteilung ist ohne Prüfung nicht möglich. Als praktische Vorsichts-Hinweise nennt die BAuA jedoch Anhaltspunkte, die bei der Auswahl helfen können:

  • Starker Chemiegeruch bei einem Lederprodukt kann ein Warnsignal sein.
  • Zertifikate und Umwelt- oder Qualitätszeichen können Orientierung geben, genannt wird zum Beispiel der Blaue Engel.
  • Beim Händler kann nachgefragt werden, wie das Leder gegerbt wurde.
  • Bei sehr günstigen Angeboten, etwa saisonalen Produkten wie Lederhosen zur Oktoberfestzeit oder Sandalen, lohnt ein genauer Blick, auch bei Waren aus Fernost.

Wer prüfen möchte, ob ein bestimmter Artikel bereits auffällig geworden ist, kann laut BAuA in der Datenbank „gefährliche Produkte in Deutschland“ nachsehen. Weitere Informationen bietet die BAuA online unter https://www.baua.de/.

Unterm Strich zählt bei Leder, das lange auf der Haut liegt, eine nüchterne Auswahl nach Geruch, Kennzeichnung und Quelle, weil Chrom VI zwar verboten ist, aber weiterhin in Einzelfällen im Markt auffällt. red

Autor:

Thorsten Kornmann aus Karlsruhe

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