Bußgeld vermeiden: Gasanlage im Wohnmobil regelmäßig prüfen

Seit Juni 2025 müssen Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen und Wohnwagen alle zwei Jahre geprüft werden, um Sicherheit zu gewährleisten. | Foto: dpa
  • Seit Juni 2025 müssen Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen und Wohnwagen alle zwei Jahre geprüft werden, um Sicherheit zu gewährleisten.
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Gasanlage im Wohnmobil prüfen. Wer mit Wohnmobil oder Wohnwagen unterwegs ist, sollte die Prüffrist der Flüssiggasanlage im Blick behalten. Die Kontrolle ist vorgeschrieben und wird alle zwei Jahre fällig. Wird sie versäumt, drohen Bußgelder und ein erhöhtes Risiko für Gaslecks oder Brände.

Die Anlage muss bei der ersten Inbetriebnahme geprüft werden und danach regelmäßig. Auch nach technischen Veränderungen ist ein neuer Check notwendig. Darauf weist der Auto Club Europa (ACE) hin. Wer ohne gültige Prüfung unterwegs ist, muss laut Verkehrsclub mit Bußgeldern zwischen 15 und 80 Euro rechnen.

Prüfung dauert meist weniger als eine Stunde

Bei der Kontrolle prüfen Sachverständige unter anderem, ob Leitungen dicht sind und Geräte wie Heizung oder Herd sicher funktionieren. Besteht die Anlage den Test, wird eine Prüfplakette vergeben. Die Untersuchung dauert meist zwischen 20 und 45 Minuten und kostet etwa 40 bis 80 Euro.

Vor dem Termin sollte die Gasflasche gefüllt und korrekt montiert sein. Prüfungen bieten unter anderem Organisationen wie TÜV, Dekra, KÜS oder GTÜ an. Auch viele Werkstätten übernehmen den Check. Eine Übersicht anerkannter Sachkundiger findet sich in der Datenbank des Deutschen Verbands Flüssiggas sowie beim Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik.

Seit Mitte Juni muss bei Kontrollen ein Nachweis über die Prüfung der Flüssiggasanlage vorliegen. Das gilt für Anlagen, die im Wohnmobil oder Wohnwagen zum Heizen, Kochen oder Kühlen genutzt werden. Der offizielle Name der Kontrolle lautet „G607-Prüfung“.

Diese Bauteile sollten Camper regelmäßig im Blick behalten

Der verpflichtende Check ersetzt nicht die eigene Kontrolle im Alltag. Beschädigte Teile sollten aus Sicherheitsgründen zeitnah ersetzt werden. Besonders relevant sind laut ACE folgende Bauteile:

  • Gasdruckregler
  • Gasschläuche

Beide Komponenten müssen spätestens nach zehn Jahren ausgetauscht werden. Entscheidend ist das aufgedruckte Herstellungsdatum und nicht der Zeitpunkt des Einbaus.

Auch Flüssiggasflaschen im Eigentum benötigen regelmäßig eine technische Kontrolle. Sie wird etwa alle zehn Jahre fällig. Der nächste Prüftermin ist in den Griff der Flasche eingeprägt. Wer die Fristen einhält, reduziert das Risiko technischer Defekte und vermeidet Probleme bei Kontrollen. dpa/red

Autor:

Sarah Isele aus Mannheim-Nord

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