Autobahn-Stau: Diese Regeln vermeiden Bußgelder und Risiko

Im Autobahn-Stau entscheidet richtiges Verhalten darüber, ob Rettungskräfte durchkommen und ob Bußgelder drohen. Wichtig sind vor allem Rettungsgasse, Standstreifen-Regeln und sichere Fahrmanöver. | Foto: Gisela Böhmer
  • Im Autobahn-Stau entscheidet richtiges Verhalten darüber, ob Rettungskräfte durchkommen und ob Bußgelder drohen. Wichtig sind vor allem Rettungsgasse, Standstreifen-Regeln und sichere Fahrmanöver.
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Autobahn-Stau Regeln. Wer im Stau Standstreifen, Rettungsgasse und Handyvorschriften kennt, vermeidet Bußgelder und hält Wege für Einsatzkräfte frei.

Sommerferien, volle Routen und viele Baustellen erhöhen die Staugefahr auf Autobahnen. Der ACV Automobil-Club Verkehr ordnet die wichtigsten Regeln ein, die im Alltag besonders oft missverstanden werden. Im Kern geht es um drei Punkte. Rettungskräfte müssen durchkommen, riskante Fahrmanöver sind tabu und einige „Abkürzungen“ kosten schnell Geld und Punkte.

Was im Autobahnstau erlaubt ist und was teuer werden kann

  • Standstreifen bleibt frei. Auf dem Standstreifen zu fahren, um schneller zur Ausfahrt oder Raststätte zu kommen, ist verboten. Der ACV nennt dafür 75 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg. Auch grundloses Halten auf dem Standstreifen ist untersagt. Ausnahmsweise kann der Standstreifen zum Ausweichen genutzt werden, wenn Einsatzfahrzeuge sonst nicht passieren könnten.
  • Rettungsgasse früh bilden. Sobald der Verkehr deutlich langsamer wird oder sich ein Stau bildet, wird die Rettungsgasse angelegt. Sie entsteht zwischen dem linken und allen übrigen Fahrstreifen. Wer ein Stauende erkennt, kann frühzeitig den Warnblinker einschalten, um nachfolgende Fahrzeuge zu warnen. Als Orientierung gilt. Wenn im Stand noch die Hinterräder des vorausfahrenden Fahrzeugs zu sehen sind, bleibt meist genug Reaktionsraum. Wichtig ist laut ACV, nicht erst zu reagieren, wenn ein Rettungswagen bereits hörbar oder sichtbar ist.
  • Blockieren wird streng geahndet. Wer keine Rettungsgasse bildet oder sie blockiert, muss laut ACV mit einem Bußgeld ab 200 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot rechnen.
  • Stau umfahren ist nicht immer schneller. Navigationsgeräte und Apps können Staus früh anzeigen, aber kurzfristige Ausweichrouten führen häufig ebenfalls in stockenden Verkehr oder auf überlastete Landstraßen. Ist die Autobahn nicht vollständig gesperrt, ist Abwarten oft sinnvoll, weil sich Staus teils schneller auflösen als erwartet.
  • Rechts überholen nur in engen Grenzen. Grundsätzlich ist rechts überholen auf Autobahnen verboten. Bei stockendem Verkehr gibt es Ausnahmen. Steht der Verkehr links, darf rechts mit maximal 20 km/h vorsichtig vorbeigefahren werden. Fährt der Verkehr links langsam mit höchstens 60 km/h, darf rechts mit maximal 20 km/h höherer Geschwindigkeit vorbeigefahren werden. Wer die Regeln missachtet, muss laut ACV mit rund 100 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen.
  • Wenden und rückwärtsfahren bleiben tabu. Auch wenn die Ausfahrt knapp verpasst wurde und es hinter dem Fahrzeug frei wirkt. Wenden und Rückwärtsfahren sind auf Autobahnen grundsätzlich verboten. Eine Ausnahme gilt nur bei ausdrücklicher Anordnung durch die Polizei. Laut ACV drohen sonst rund 200 Euro Bußgeld, ein Punkt in Flensburg und ein Fahrverbot.
  • Auto verlassen nur mit guter Begründung. Im Stillstand wirkt ein kurzer Schritt nach draußen harmlos, grundsätzlich sollte das Fahrzeug aber nur im Notfall verlassen werden, etwa zum Absichern einer Unfallstelle. Sonst kann ein Bußgeld drohen. Außerdem kann sich der Stau jederzeit lösen, und plötzlich öffnende Türen sind ein Risiko, auch weil Motorradfahrer trotz Verbots mitunter zwischen Fahrzeugen hindurchfahren.

Besonderheiten im Tunnel und bei längeren Standzeiten

Kommt es im Tunnel zum Stau, empfiehlt der ACV besondere Vorsicht. Möglichst mindestens fünf Meter Abstand zum Vordermann halten und früh eine Rettungsgasse bilden. Bei längerem Stillstand kann es sinnvoll sein, den Motor abzustellen. Im Tunnel rät der ACV zusätzlich dazu, Fenster zu schließen und die Lüftung auf Umluft zu stellen, damit weniger Abgase in den Innenraum gelangen. In Notfällen geben Durchsagen und Beschilderung Hinweise, auch zu Notausgängen. Für die Zeit im Stau gilt. Ist die Rettungsgasse gebildet, bleibt vor allem ein ruhiger, regelkonformer Ablauf. Das schützt vor unnötigen Risiken und verhindert, dass aus einem Stau ein teures Problem wird. red

Autor:

Jens Vollmer aus Wochenblatt Kaiserslautern

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