Arztterminportale: Warum trotz Kassen-Filter Kosten entstehen können
- Symbolbild: Wer online nach Arztterminen sucht, kann trotz Kassen-Filter auf Privat- und Selbstzahlerangebote stoßen. Ein Marktcheck des vzbv zeigt, wo Kostenhinweise oft erst spät sichtbar werden.
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Arztterminportale Transparenz Gesetz. Trotz aktivierter Auswahl „nur gesetzlich versichert“ können auf Arztterminportalen weiterhin Termine auftauchen, die extra kosten, zum Beispiel Privatsprechstunden oder Selbstzahlerleistungen. Wer schnell einen Termin sucht, erkennt die möglichen Zusatzkosten teils erst spät im Buchungsprozess, wenn Praxis und Termin schon ausgewählt sind.
Wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) nach einem Marktcheck beschreibt, kann das die Orientierung erschweren, weil die angezeigten Terminarten nicht immer klar trennen, was regulär über die Gesetzliche Krankenversicherung läuft und was privat zu zahlen ist. Untersucht wurden 37 Praxen aus Dermatologie und Gynäkologie in Berlin und Hamburg mit insgesamt 349 angebotenen Terminarten.
In mehr als einem Drittel der geprüften Terminarten, konkret 144 von 349, gab es Hinweise auf eine erforderliche Selbstzahlung. Zusätzlich fand sich bei 20 von 37 Praxen bei mindestens einer Terminart ein Hinweis auf ein mögliches Ausfallhonorar.
Was bei der Terminart auf Portalen schnell teuer werden kann
Für die Alltagsentscheidung ist vor allem wichtig, an welchen Stellen im Prozess Kostenrisiken entstehen können. Laut vzbv fiel im Marktcheck auf:
- Auch bei gesetztem Filter für gesetzlich Versicherte erschienen Termine von Privatpraxen oder als Selbstzahlerleistung.
- Teilweise wurde erst spät im Buchungsablauf sichtbar, dass ein Angebot kostenpflichtig ist.
- Bei Haut- und Frauenarztpraxen tauchten immer wieder Terminarten ohne medizinische Notwendigkeit auf, etwa ästhetische Behandlungen oder Individuelle Gesundheitsleistungen.
Gerade bei Hautarztpraxen zeigte sich im Marktcheck eine starke Verschiebung hin zu Selbstzahlerangeboten. Von 121 untersuchten Terminarten konnten 49 grundsätzlich als Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung eingeordnet werden, zum Beispiel eine Allergiesprechstunde. Von diesen 49 Angeboten wurden wiederum 28 ausschließlich als Selbstzahlerleistung angeboten.
Rechtliche Einordnung und was politisch geplant ist
Nach Darstellung des vzbv hat das Landgericht Berlin im Januar entschieden, dass es irreführend sein kann, wenn trotz Filtereinstellung „Nur Termine mit gesetzlicher Versicherung anzeigen“ auch Arzttermine von Privatpraxen auftauchen. Doctolib hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.
Parallel soll das geplante Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) Regeln für digitale Terminbuchungsplattformen präzisieren. Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung sollen Mindeststandards festlegen. Der vzbv fordert dabei unter anderem:
- Terminvergabe diskriminierungsfrei nach Bedarf und Dringlichkeit, ohne Benachteiligung einzelner Patientengruppen.
- Privatsprechstunden und Selbstzahlertermine eindeutig kennzeichnen und gesetzlich Versicherten nur anzeigen, wenn dies ausdrücklich gewünscht ist.
- Terminbuchung vor Ort und per Telefon als gleichwertige Alternative erhalten.
Wer einen Termin online sucht, kann daraus vor allem mitnehmen, dass Filter allein nicht garantieren, dass ausschließlich kassenärztlich abrechenbare Termine angezeigt werden, und dass eine klare, frühe Kostenkennzeichnung entscheidend für eine verlässliche Terminwahl ist. red
Autor:Thorsten Kornmann aus Karlsruhe |