Arbeitsunfähig neuen Job begonnen: Anspruch auf Krankengeld
- Arbeitsunfähig neuen Job begonnen: Gibt es Krankengeld? Rückenbeschwerden machten die Arbeit eigentlich von vornherein unmöglich - deshalb wollte die Krankenkasse nicht zahlen.
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München und Berlin – Auch beim Start in einen neuen Job trotz bestehender Arbeitsunfähigkeit kann ein Anspruch auf Krankengeld bestehen. Eine Entscheidung des Landessozialgerichts München stellt klar, dass Krankenkassen Leistungen nicht allein deshalb verweigern dürfen, weil gesundheitliche Einschränkungen schon zu Beginn bestanden.
Im entschiedenen Fall nahm eine Frau eine neue Stelle als Produktionsmitarbeiterin auf. Die Arbeit war körperlich belastend und fand überwiegend im Stehen sowie in gebückter Haltung statt. Nach rund zwei Wochen traten starke Rückenbeschwerden auf. Ein Arzt bescheinigte Arbeitsunfähigkeit. Kurz darauf endete das Arbeitsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag.
Krankenkasse lehnt Zahlung zunächst ab
Nach dem Ende der Lohnfortzahlung beantragte die Frau Krankengeld bei ihrer Krankenkasse. Diese lehnte den Antrag ab. Ein Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung sowie ein späteres Gerichtsgutachten kamen zu dem Ergebnis, dass die Frau wegen einer Vorerkrankung bereits am ersten Arbeitstag gesundheitlich nicht in der Lage gewesen sei, die schwere Tätigkeit auszuüben. Die Krankenkasse argumentierte, ein Versicherungsfall könne nur dann eintreten, wenn zu Beginn des Arbeitsverhältnisses volle Arbeitsfähigkeit bestanden habe und sich der Gesundheitszustand erst später verschlechtere.
Ernsthafter Arbeitsantritt ist entscheidend
Das Landessozialgericht München folgte dieser Sicht nicht. Nach Auffassung der Richter verlangt das Gesetz lediglich, dass die Krankheit Ursache der Arbeitsunfähigkeit ist. Ob die versicherte Person theoretisch bereits bei Arbeitsaufnahme arbeitsunfähig gewesen wäre, schließt einen Anspruch auf Krankengeld nicht aus.
Entscheidend ist nach dem Urteil, dass das Arbeitsverhältnis ernsthaft gewollt und tatsächlich angetreten wurde. Im konkreten Fall wollte die Frau mit der neuen Stelle das Familieneinkommen aufbessern und die Arbeit real ausüben. Damit lagen die Voraussetzungen für Krankengeld vor und die Krankenkasse muss zahlen.
Die Entscheidung zeigt, dass bei neuen Arbeitsverhältnissen nicht allein der Gesundheitszustand am ersten Arbeitstag maßgeblich ist, sondern auch die tatsächliche Aufnahme der Tätigkeit. dpa
Autor:Jens Vollmer aus Wochenblatt Kaiserslautern |