Altersvorsorgereform 2027: Was sich ändert und was Riester-Sparer wissen
- Ab 2027 soll die geförderte private Altersvorsorge flexibler werden. Bestehende Riester-Verträge bleiben unverändert und können später freiwillig ins neue System übertragen werden.
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Altersvorsorgereform 2027. Ab 1. Januar 2027 soll die staatlich geförderte private Altersvorsorge flexibler werden, während bestehende Riester-Verträge unverändert weiterlaufen und ihre Förderung behalten.
Wer privat fürs Alter vorsorgt, steht im Alltag oft vor derselben Frage: Sicherheit durch Garantien oder mehr Renditechancen durch stärkere Kapitalmarktanlage. Genau hier setzt das neue System an, das der Bundesrat beschlossen hat. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) rechnet damit, dass dadurch neue Produkte mit mehr Wahlmöglichkeiten auf den Markt kommen.
Für viele entscheidend ist auch, wer überhaupt gefördert wird. Nach Angaben des GDV erhalten rund 3,6 Millionen Selbständige erstmals vollen Zugang zur Förderung.
Mehr Auswahl bei Garantien: 100 Prozent, 80 Prozent oder ohne Garantie
Ein Kernpunkt der Reform ist die Abkehr von der bisher verpflichtenden hundertprozentigen Beitragsgarantie bei geförderten Produkten. Laut GDV galt diese Garantie in der Niedrigzinsphase als strukturelle Renditebremse.
Künftig soll es Wahlmöglichkeiten geben:
- Produkte mit 100 Prozent Beitragsgarantie
- Produkte mit 80 Prozent Beitragsgarantie
- Produkte ohne Beitragsgarantie
Die Logik dahinter ist einfach: Mehr Garantie kann Wertschwankungen begrenzen, kostet aber tendenziell Renditechancen. Welche Variante passt, hängt stark von der Lebenssituation und dem Zeitraum bis zur Rente ab. Der GDV ordnet es so ein: Bei kurzer Restlaufzeit oder hohem Sicherheitsbedürfnis sind höhere Garantien naheliegender. Bei sehr langen Ansparzeiträumen können Garantien Rendite kosten.
Riester-Bestandsschutz: Verträge laufen weiter, Wechsel ist freiwillig
Für rund 15 Millionen Menschen mit bestehendem Riester-Vertrag ändert sich zunächst nichts. Die Verträge laufen weiter, und die staatliche Förderung fließt weiter.
Ab 2027 soll ein freiwilliger Wechsel in das neue System möglich sein. Eine Pflicht zum Umstieg gibt es nicht. Wichtig für die Praxis: Eine Übertragung des angesparten Kapitals soll ohne Verlust der staatlichen Zulagen möglich sein. Wechselkosten werden gesetzlich gedeckelt auf:
- 150 Euro für den abgebenden Anbieter
- 150 Euro für den aufnehmenden Anbieter
Ob ein Wechsel sinnvoll ist, kann sehr unterschiedlich ausfallen. Der GDV nennt als Beispiele, bei denen ein bestehender Vertrag häufig vorteilhaft sein kann: ein hoher Garantiezins, bereits lange Laufzeit oder mehrere Kinder.
Was ab 2027 zusätzlich wichtig wird: neue Angebote und ein staatliches Produkt
Mit Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens erwarten die Versicherer laut GDV ab 2027 neue Vorsorgeangebote, von sicherheitsorientierten Lösungen mit Garantien bis zu chancenorientierteren Varianten mit stärkerer Kapitalmarktanlage.
Kritisch sieht der GDV, dass der Staat künftig erstmals selbst ein gefördertes Altersvorsorgeprodukt anbieten soll. Aus Verbrauchersicht ist dabei vor allem relevant, dass Angebote transparent vergleichbar bleiben und keine Wettbewerbsverzerrungen entstehen.
Unterm Strich bedeutet die Altersvorsorgereform 2027 vor allem mehr Wahlfreiheit bei neuen Verträgen, während bestehende Riester-Sparer ihren Vertrag weiterführen und einen Wechsel nur dann prüfen müssen, wenn die Konditionen zum eigenen Bedarf passen. [red]
Autor:Thorsten Kornmann aus Karlsruhe |