Altersvorsorgereform 2027: Neue Förderung, Riester bleibt geschützt
- Ab 2027 kommen neue geförderte Vorsorgeprodukte mit wählbaren Garantien. Bestehende Riester-Verträge bleiben unverändert, ein Wechsel ist freiwillig und kostet gedeckelt bis zu 300 Euro.
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Altersvorsorgereform 2027. Ab dem 1. Januar 2027 sollen neue, staatlich geförderte Vorsorgeprodukte starten, während bestehende Riester-Verträge unverändert weiterlaufen und weiter gefördert werden.
Wer heute fürs Alter spart oder einen Riester-Vertrag hat, muss vor allem wissen, was sich im Alltag tatsächlich ändert: Neue Produkte sollen mehr Wahl bei der Sicherheit bieten, und erstmals bekommen auch viele Selbständige Zugang zu voller Förderung. Darauf weist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) nach dem Beschluss zum Altersvorsorgereformgesetz hin.
Für die persönliche Planung ist die wichtigste Trennung: Bestandskunden behalten ihren Vertrag, wer möchte, kann später freiwillig wechseln. Die Entscheidung hängt weniger von Schlagworten ab als von Laufzeit, Sicherheitsbedürfnis und bisherigen Konditionen.
Was ab 2027 neu ist: Garantien werden wählbar
Ein Kernpunkt der Reform ist, dass geförderte Produkte nicht mehr zwingend eine vollständige Beitragsgarantie haben müssen. Nach Darstellung des GDV sollen Verbraucherinnen und Verbraucher künftig zwischen unterschiedlichen Garantien wählen können.
- Produkte mit 100 Prozent Beitragsgarantie sollen weiterhin möglich sein.
- Neu sind Varianten mit 80 Prozent Beitragsgarantie oder ohne Beitragsgarantie.
Die Logik dahinter ist einfach: Mehr Garantie bedeutet tendenziell weniger Schwankung, kostet aber oft Renditechancen. Weniger oder keine Garantie bedeutet mehr Kapitalmarktbezug und damit höhere Schwankungen, kann langfristig aber mehr Ertrag ermöglichen. Welche Variante passt, hängt laut GDV stark von der Lebenssituation ab, zum Beispiel davon, wie lange noch bis zum Rentenbeginn gespart wird und wie wichtig Sicherheit im Depotverlauf ist.
Riester-Bestandsschutz: Was mit bestehenden Verträgen passiert
Für rund 15 Millionen Menschen mit Riester-Verträgen gilt zunächst: Der Vertrag läuft weiter, und die staatliche Förderung soll weiter fließen. Es gibt keine Pflicht, in das neue System zu wechseln.
Ab 2027 soll ein freiwilliger Wechsel möglich werden. Der GDV nennt dabei zwei Punkte, die für die Praxis entscheidend sind.
- Das angesparte Kapital soll in ein neues Produkt übertragen werden können, ohne die staatlichen Zulagen zu verlieren.
- Die Wechselkosten sollen gesetzlich gedeckelt sein, auf 150 Euro beim abgebenden und 150 Euro beim aufnehmenden Anbieter.
Ob sich ein Wechsel lohnt, ist laut GDV eine Einzelfallfrage. Als typische Fälle, in denen der bestehende Vertrag häufig vorteilhaft sein kann, nennt der Verband ältere Verträge mit hohem Garantiezins, lange laufende Verträge und Konstellationen mit mehreren Kindern.
Neue Zielgruppe: Förderung für rund 3,6 Millionen Selbständige
Ein weiterer zentraler Punkt der Reform ist die Ausweitung des Kreises der Förderberechtigten. Nach Angaben des GDV sollen rund 3,6 Millionen Selbständige erstmals vollen Zugang zur Förderung der privaten Altersvorsorge erhalten. Das kann die Planung vereinfachen, weil Förderung und Produktwahl nicht mehr von bisherigen Ausschlüssen abhängen.
Was bei der Produktwahl im Alltag den Unterschied macht
Die Reform bringt mehr Auswahl. Damit wird die Entscheidung stärker zur Abwägung zwischen Sicherheit und Chance. Praktisch relevant sind vor allem diese Faktoren.
- Zeithorizont: Bei vielen Jahrzehnten Sparzeit kann eine strengere Garantie Renditechancen kosten. Bei wenigen Jahren bis zum Rentenbeginn spielt Stabilität meist eine größere Rolle.
- Risikotoleranz: Wer Kursschwankungen schwer aushält, wird eher zu höheren Garantien tendieren.
- Bestehende Konditionen: Bei älteren Verträgen können Garantiezinsen und Zulagenlogik so gut sein, dass ein Wechsel rechnerisch nicht automatisch besser ist.
- Kosten beim Wechsel: Auch gedeckelte Wechselkosten von zusammen bis zu 300 Euro wirken auf die Rendite, besonders bei kleineren Guthaben.
Der GDV erwartet, dass Versicherer ab 2027 unterschiedliche Angebote auf den Markt bringen, von sicherheitsorientierten Lösungen bis hin zu chancenorientierten Varianten mit stärkerer Kapitalmarktanlage. Gleichzeitig bewertet der Verband kritisch, dass der Staat künftig erstmals selbst ein gefördertes Altersvorsorgeprodukt anbieten soll, und fordert aus Verbrauchersicht transparente Vergleichbarkeit und faire Wettbewerbsregeln.
Unterm Strich schafft die Altersvorsorgereform 2027 mehr Auswahl bei geförderter Vorsorge, während Riester-Verträge geschützt bleiben und ein Wechsel nur dann sinnvoll ist, wenn die neuen Optionen im konkreten Vertrag messbar besser passen. [red]
Autor:Thorsten Kornmann aus Karlsruhe |