Altersvorsorgedepot: Vorteile, Risiken und was ab 2027 gilt

Symbolbild: Das Altersvorsorgedepot startet ab 2027 als neue, staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge. Entscheidend ist, wie viel Risiko zur eigenen Lebenslage passt und wie die Auszahlung bis ans Lebensende abgesichert wird. | Foto: kamiphotos/stock.adobe.com
  • Symbolbild: Das Altersvorsorgedepot startet ab 2027 als neue, staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge. Entscheidend ist, wie viel Risiko zur eigenen Lebenslage passt und wie die Auszahlung bis ans Lebensende abgesichert wird.
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Altersvorsorgedepot Vorteile. Das Altersvorsorgedepot soll ab 2027 staatlich gefördertes Sparen fürs Alter flexibler machen, weil ohne starre Beitragsgarantie breiter investiert werden kann, die Auszahlung aber trotzdem so geplant werden muss, dass das Geld im Ruhestand reicht.

Im Alltag betrifft das vor allem Menschen, die zusätzlich zur gesetzlichen Rente Vermögen aufbauen und sich fragen, ob ein neues gefördertes Depot besser passt als bisherige Modelle. Praktisch ist vor allem die größere Auswahl, weil je nach Sicherheitsbedarf entweder Varianten ohne Garantie oder weiterhin Produkte mit hoher Absicherung möglich sind.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) ordnet die Reform als Modernisierung ein, betont aber auch die Kehrseite. Mehr Renditechancen entstehen durch mehr Spielraum bei der Geldanlage, gleichzeitig können Kursschwankungen und Verluste auftreten, auch kurz vor Rentenbeginn.

Was das Altersvorsorgedepot ist und was daran neu ist

Das Altersvorsorgedepot ist eine neue Kategorie staatlich geförderter Altersvorsorgeverträge ohne Garantie. Gemeint ist nicht zwingend ein klassisches Wertpapierdepot bei einer Bank oder einem Neobroker. Dazu zählen auch Fondssparpläne und fondsgebundene Rentenversicherungen, die dann als geförderte Variante angeboten werden können.

Der zentrale Unterschied zu bisherigen Förderlogiken ist die Öffnung für Anlageformen mit höherem Aktienanteil und generell mehr Wahlmöglichkeiten. Möglich sind je nach Ausgestaltung Investments in mehrere Anlageklassen wie Aktien und Anleihen. Unter bestimmten Bedingungen können auch Infrastrukturprojekte oder Immobilien eine Rolle spielen.

Die wichtigsten Vorteile und die Grenzen im Alltag

Die Vorteile hängen stark davon ab, wie lange bis zum Ruhestand gespart wird und wie gut Schwankungen aushaltbar sind.

  • Mehr Renditechancen über lange Zeiträume durch weniger Einschränkungen bei der Kapitalanlage, weil keine vollständige Beitragsgarantie vorgeschrieben ist.
  • Mehr Auswahl statt Einheitslösung, weil neben Produkten ohne Garantie auch Varianten mit 80 Prozent oder 100 Prozent Garantie möglich bleiben.
  • Bessere Passung zum eigenen Sicherheitsbedürfnis, weil Anlagehorizont, Risikotragfähigkeit und Wunsch nach Stabilität stärker berücksichtigt werden können.
  • Förderung wird breiter zugänglich, weil der Zugang auch für Gruppen geöffnet wird, die bislang häufig außen vor waren, etwa Selbstständige und Angehörige berufsständischer Versorgungswerke.

Die Grenzen sind ebenso klar. Höhere Chancen bedeuten höhere Risiken. Kursverluste können auch am Ende der Ansparphase auftreten. Für die Planung heißt das, dass nicht nur der Vermögensaufbau zählt, sondern auch die Frage, wie daraus ein verlässliches Einkommen im Ruhestand wird.

Riester bleibt bestehen: Wechsel ist freiwillig, aber endgültig

Zum Jahreswechsel 2026/2027 können keine neuen Riester-Verträge mehr abgeschlossen werden. Bestehende Riester-Verträge behalten Bestandsschutz, können weiter bespart und weiterhin gefördert werden.

Ein Wechsel in das neue System ist möglich, aber freiwillig und unwiderruflich. Der GDV weist darauf hin, dass gerade ältere Riester-Verträge je nach Ausgestaltung weiterhin attraktiv sein können, etwa wenn ein hoher Garantiezins besteht oder die Förderung für Familien besonders günstig ausfällt. Eine pauschale Entscheidung allein nach dem Schlagwort „mehr Rendite“ passt deshalb nicht zu jeder Lebenslage.

Auszahlung: Warum die Absicherung nach dem 85. Lebensjahr wichtig bleibt

Im neuen System sind neben einer lebenslangen Rente auch Auszahlungspläne möglich, die mindestens bis zum 85. Lebensjahr reichen. Das kann Flexibilität schaffen, erfordert aber eine Anschlussplanung für die Zeit danach.

Der GDV verweist zur Einordnung auf die steigende Lebenserwartung. Rund 47 Prozent der 65-jährigen Frauen und etwa 32 Prozent der Männer werden älter als 90 Jahre. Damit wird die Frage entscheidend, wie ein Einkommen bis ans Lebensende abgesichert ist, wenn ein Auszahlungsplan endet.

Förderung: Welche Beträge im Gesetz genannt werden

Die Förderung orientiert sich an den tatsächlich eingezahlten Beiträgen und ist nicht mehr an das Einkommen gekoppelt. Bis zu einem Eigenbeitrag von 1.800 Euro jährlich sind maximal 540 Euro Grundzulage möglich. Für Kinder kommen bis zu 300 Euro pro Jahr hinzu.

Zusätzlich ist ein Standarddepot vorgesehen, das nur eingeschränkte Wahlmöglichkeiten bietet und bei dem die Kosten gesetzlich begrenzt sind. Anbieter geförderter Altersvorsorgeprodukte müssen ein solches Standardangebot selbst oder über einen Kooperationspartner verfügbar machen. Bausparkassen sind davon ausgenommen.

Praktische Einordnung: Was vor einer Entscheidung klar sein sollte

Wer das Altersvorsorgedepot in Betracht zieht, braucht vor allem Klarheit über Risiko und Auszahlungsziel, nicht nur über die Förderhöhe.

  • Wie lang ist die Restlaufzeit bis zum Ruhestand, und wie gut sind Kursschwankungen in dieser Zeit verkraftbar.
  • Ob eine Garantie gewünscht ist, und wenn ja, in welcher Höhe.
  • Wie die Auszahlung geplant ist, also lebenslange Rente oder Auszahlungsplan bis mindestens 85 Jahre, und wie die Absicherung darüber hinaus aussehen kann.
  • Bei bestehendem Riester-Vertrag, ob dessen Konditionen wie Garantiezins und Familienförderung im eigenen Fall weiterhin vorteilhaft sind, weil ein Wechsel endgültig wäre.

Unterm Strich kann das Altersvorsorgedepot die private Vorsorge renditeorientierter und flexibler machen, die entscheidende Alltagspointe bleibt aber, dass am Ende ein Einkommen entstehen muss, das im Ruhestand verlässlich trägt.

Autor:

Thorsten Kornmann aus Karlsruhe

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