Aktivrente: Wann 2.000 Euro im Monat steuerfrei sind
- Die Aktivrente bringt bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn pro Monat steuerfrei, wenn nach der Regelaltersgrenze als Angestellte oder Angestellter weitergearbeitet wird. Entscheidend sind Startmonat, Sozialabgaben und der mögliche Verlust des Krankengeldanspruchs bei Vollrente.
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Aktivrente. Wer nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiter als angestellte Person arbeitet, kann seit dem 1. Januar bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn pro Monat steuerfrei erhalten.
Gerade wenn die Rente allein knapp kalkuliert ist oder ein Zuverdienst den Alltag spürbar erleichtert, kann die Aktivrente das monatliche Netto deutlich erhöhen, weil weniger Lohnsteuer anfällt.
Die Details zum Steuerbonus erläutert die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. und weist dabei auch auf Punkte hin, die in der Praxis oft übersehen werden, etwa bei Krankenversicherung und Steuererklärung.
Wer den Steuerbonus nutzen kann und wer nicht
Die Aktivrente gilt für eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung als Angestellte oder Angestellter im Rentenalter. Ausgenommen sind unter anderem Selbstständige, Freiberufler, Gewerbetreibende, Land- und Forstwirte, Minijobber und aktive Beamte, weil dafür keine Arbeitgeberbeiträge in die gesetzliche Rentenkasse abgeführt werden.
Die Lohnsteuerhilfe Bayern beschreibt auch eine typische Konstellation: Wer im Ruhestand mit Dienst-, Werk- oder Honorarvertrag für den früheren Arbeitgeber weiterarbeitet, versteuert ein Honorar häufig voll. Unter Umständen kann dann ein Wechsel in einen regulären Arbeitsvertrag günstiger sein.
Wie der Freibetrag genau funktioniert
Seit dem 1. Januar sind 2.000 Euro pro Monat steuerfrei, insgesamt also maximal 24.000 Euro pro Jahr.
Wichtig ist die monatliche Logik:
- Liegt der Monatslohn unter 2.000 Euro, verfällt der ungenutzte Rest des Freibetrags zunächst in der Lohnabrechnung.
- Liegt der Monatslohn über 2.000 Euro, wird der übersteigende Teil normal versteuert.
- Nach Darstellung der Lohnsteuerhilfe Bayern können mit der Jahressteuererklärung nachträglich die vollen 24.000 Euro als Freistellungsbetrag geltend gemacht werden.
Nicht steuerfrei sind unter anderem Arbeitgeberleistungen aus früheren Zeiträumen wie Abfindungen und Nachzahlungen sowie Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung und Zuwendungen bei Betriebsveranstaltungen.
Startzeitpunkt: Erst nach der Regelaltersgrenze
Die Aktivrente kann erst genutzt werden, wenn die Regelaltersgrenze erreicht ist. Für Jahrgänge nach 1964 liegt sie bei 67 Jahren. Für frühere Jahrgänge gilt eine gestaffelte Übergangsregelung.
Der Steuervorteil greift laut Lohnsteuerhilfe Bayern erst im Folgemonat nach Erreichen der Regelaltersgrenze. Beispiel: Fällt der 67. Geburtstag auf den 9. April, ist der Start mit Aktivrente ab dem 1. Mai möglich.
Was netto hängen bleiben kann: Beispielrechnung
Wie groß der Unterschied sein kann, zeigt ein Beispiel der Lohnsteuerhilfe Bayern.
Herr Meier, Steuerklasse I beziehungsweise IV, nicht kirchensteuerpflichtig und nicht kinderlos, arbeitet nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiter und bezieht eine Altersvollrente. Sein Bruttoentgelt beträgt 4.000 Euro monatlich.
- Monatliches Netto zuvor (gerundet): 2.630 Euro
- Mit Aktivrente: 3.516 Euro
- Lohnsteuer sinkt von 524 Euro auf 73,91 Euro
- Arbeitslosenversicherung (52 Euro) entfällt
- Rentenversicherungsbeitrag (372 Euro) entfällt
Der finanzielle Vorteil gegenüber einem normalen Arbeitnehmenden beträgt in diesem Beispiel 886 Euro pro Monat.
Steuerfrei heißt nicht ohne Abzüge
Der Freibetrag betrifft die Steuer. Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung können weiterhin anfallen.
Gleichzeitig beschreibt die Lohnsteuerhilfe Bayern zwei typische Entlastungen:
- Beiträge zur Arbeitslosenversicherung entfallen ab Regelaltersgrenze grundsätzlich, da kein Arbeitslosengeld mehr gezahlt wird.
- Beiträge zur Rentenversicherung werden ebenfalls nicht mehr erhoben. Es gibt aber Modelle, bei denen weiter eingezahlt werden kann.
Zusätzlich kann bei einem monatlichen Entgelt in der Übergangszone zwischen 604 und 2.000 Euro eine Ermäßigung bei Sozialversicherungsabgaben greifen. Als Beispiel nennt die Lohnsteuerhilfe Bayern bei 1.000 Euro Brutto eine rechnerische Entlastung von rund 90 Euro im Monat. Wenn zusätzlich Arbeitslosen- und Rentenversicherung entfallen, läge der Vorteil in der Größenordnung von rund 150 Euro monatlich, zusätzlich zum Steuervorteil.
Wichtiger Punkt: Krankengeld kann wegfallen
Ein praktischer Haken betrifft den Krankenversicherungsschutz: Beim gleichzeitigen Bezug der vollen Altersrente geht laut Lohnsteuerhilfe Bayern der Anspruch auf Krankengeld verloren. Nach sechs Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber gäbe es bei längerer Arbeitsunfähigkeit dann keine Lohnersatzzahlungen der Krankenkasse.
Als Möglichkeit, den Anspruch zu erhalten, beschreibt die Lohnsteuerhilfe Bayern eine Teilrente: Es genügt demnach, wenn die Teilrente minimal, konkret um ein Promille, unter der Vollrente liegt. Bei 1.000 Euro Rentenanspruch wären das 1 Euro weniger. Dies sei per formlosem Antrag an die Rentenversicherung möglich. Der Krankengeldanspruch bestehe dann bis zum Ende der sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit.
Steuererklärung: Nicht automatisch Pflicht, oft trotzdem sinnvoll
Die Aktivrente löst nach Darstellung der Lohnsteuerhilfe Bayern keine automatische Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung aus, weil der über dem Freibetrag liegende Lohn monatlich besteuert wird.
In der Praxis kann eine Steuererklärung dennoch sinnvoll sein, etwa um gezahlte Beiträge zur Kranken-, Pflege- und gegebenenfalls Rentenversicherung steuerlich anzusetzen. Eine Pflicht entsteht, wenn Rentenzahlungen oder weitere Einkünfte steuerpflichtig sind.
Zusätzlich ordnet die Lohnsteuerhilfe Bayern ein, dass der steuerfreie Sockelbetrag von 2.000 Euro pro Monat die Steuerprogression für andere Einkünfte nicht erhöht. Einkommen oberhalb dieses Sockels kann dagegen den Steuersatz erhöhen und damit auch die Besteuerung der Rente beeinflussen.
Werbungskosten: Pauschale ja, mehr nur anteilig
Wenn die Einnahmen aus der Aktivrente vollständig steuerfrei bleiben, können jobbedingte Kosten darüber hinaus steuerlich nicht berücksichtigt werden. Eine Ausnahme ist der Arbeitnehmerpauschbetrag in voller Höhe von 1.230 Euro.
Liegt der Verdienst über dem Freibetrag, können Werbungskosten laut Lohnsteuerhilfe Bayern anteilig berücksichtigt werden. Maßgeblich ist das Verhältnis von steuerfreien zu steuerpflichtigen Lohnanteilen. Bei 4.000 Euro Bruttolohn wären demnach 50 Prozent weiterer Werbungskosten abziehbar. Entsprechend gilt eine anteilige Betrachtung für Sonderausgaben, soweit sie mit dem Arbeitslohn zusammenhängen.
Am Ende lohnt sich die Aktivrente vor allem dann, wenn der Zuverdienst als Angestelltenlohn geplant ist und die Konsequenzen bei Krankenversicherung und Steuererklärung im Blick bleiben.
Dieser Text wurde mit maschineller Unterstützung erstellt und redaktionell geprüft.
Autor:Katharina Wirth aus Herxheim |