Wann Wölfe in Rheinland-Pfalz abgeschossen werden dürfen
- Nach dem Inkrafttreten des Bundesjagdgesetzes gelten die Regelungen auch in Rheinland-Pfalz (Symbolbild)
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Rheinland-Pfalz. Für Weidetierhalter in Rheinland-Pfalz ändert sich die Lage beim Wolf deutlich: Künftig kann der Abschuss von Wölfen erleichtert werden, wenn sie wiederholt Nutztiere reißen. Grundlage ist eine Neuregelung des Bundesjagdgesetzes, die der Bundestag beschlossen hat und die nun auch im Land konkrete Folgen hat.
Der Wolf wird mit der Gesetzesänderung ins Jagdrecht aufgenommen. Ziel ist der Schutz von Weidetieren. Bevor die Regelung greift, muss der Bundesrat noch zustimmen. Danach gelten die bundesrechtlichen Vorgaben unmittelbar auch in Rheinland-Pfalz, teilte das Umweltministerium in Mainz mit. Parallel will das Land die Regeln in das Landesjagdgesetz übernehmen und prüfen, ob zusätzliche Konkretisierungen nötig sind.
Neue Regeln ermöglichen Abschuss nach Nutztierriss
Nach einem Nutztierriss muss zunächst ein von der zuständigen Behörde oder dem Land bestellter Sachverständiger feststellen, dass der Schaden tatsächlich von einem Wolf verursacht wurde. Zudem muss nachgewiesen sein, dass der Riss trotz zumutbarer Herdenschutzmaßnahmen wie geeigneter Zäune erfolgt ist.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, darf innerhalb eines Radius von 20 Kilometern um den Schadensort und innerhalb von sechs Wochen nach dem Riss ein Wolf erlegt werden. Maßgeblich ist damit der Ort des Übergriffs – er bestimmt, wo die Bejagung zeitlich begrenzt erlaubt ist.
Ein auffälliger Wolf im Westerwald
Einen rechtlich festgelegten Begriff des „Problemwolfs“ gibt es nicht. Wölfe, die sich Menschen gegenüber auffällig oder gefährlich verhalten, sind nach Angaben des Ministeriums in Rheinland-Pfalz bislang nicht beobachtet worden.
Als auffällig gilt jedoch ein Wolf im Westerwald mit der Kennung GW1896m. Nach Angaben des Umweltministeriums ist er für überdurchschnittlich viele Übergriffe verantwortlich und hat wiederholt Herdenschutzzäune überwunden, um Schafe oder andere Nutztiere zu reißen.
So viele Wölfe leben derzeit im Land
In Rheinland-Pfalz leben derzeit ganz oder teilweise fünf Wolfsrudel, vor allem im Westerwald sowie ein weiteres im Hochwald. Hinzu kommt ein männliches Einzeltier im Nordpfälzer Bergland. Bekannt sind insgesamt zehn erwachsene Wölfe. Wie viele Welpen und Jungtiere in den Rudeln leben, ist unklar; maximal wird von 15 Welpen ausgegangen.
Jagdverband sieht mehr Klarheit für Jäger
Der Landesjagdverband begrüßt vor allem die neue Rechtslage. Verbandschef Sven Bischoff sagte: „Wir sind keine schießwütigen Vollstrecker, die sich ein Wolfsfell ins Wohnzimmer hängen wollen.“ Entscheidend sei die gewonnene Rechtsklarheit.
Sieht ein Jäger im festgelegten Zeitraum und Gebiet einen Wolf, darf er ihn schießen. Anschließend prüfen die Behörden etwa mit DNA-Tests, ob es sich um den verantwortlichen Wolf handelt. „Wenn ja, dann ist erstmal Ruhe. Wenn nein, können die Behörden entscheiden, ob die Bejagung wieder aufgenommen werden soll“, erklärte Bischoff.
Schäden und Kosten für das Land steigen
Die vom Wolf verursachten Schäden an Nutztieren haben zuletzt zugenommen. Die Ausgleichszahlungen beliefen sich im Jahr 2025 auf gut 33.000 Euro, nach knapp 20.000 Euro im Jahr davor. Deutlich höher liegen die Ausgaben für Prävention: Für Herdenschutzmaßnahmen wie Elektrozäune gab das Land 2025 fast 773.000 Euro aus, im Jahr davor rund 584.000 Euro. dpa
Dieser Text wurde mit maschineller Unterstützung erstellt und redaktionell geprüft.
Autor:Cornelia Bauer aus Speyer |
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