Trierer Amokfahrt: Polizist fordert 10.000 Euro vom Land – Gericht entscheidet gegen ihn

Das Land muss Schmerzensgeld an Polizisten nach der Amokfahrt nicht übernehmen (Archivbild) | Foto: Harald Tittel/dpa
  • Das Land muss Schmerzensgeld an Polizisten nach der Amokfahrt nicht übernehmen (Archivbild)
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Trier. Für Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz zeigt das Urteil klare Grenzen bei der Übernahme von Schmerzensgeld durch den Dienstherrn: In Trier hat das Verwaltungsgericht die Klage eines Polizisten abgewiesen. Das Land muss seinen Anspruch auf 10.000 Euro Schmerzensgeld gegen den Verursacher der Amokfahrt in Trier nicht übernehmen.

Der Beamte war am 1. Dezember nach der Amokfahrt in die Innenstadt gerufen worden. Zu diesem Zeitpunkt war das Auto des Täters bereits gesichert. Nach dem Einsatz erlitt der Polizist psychische Beeinträchtigungen. Diese wurden als Dienstunfall anerkannt und führten zeitweise zu Arbeitsunfähigkeit.

Das Landgericht Trier hatte den Verursacher der Amokfahrt zuvor verurteilt, dem Polizeibeamten 10.000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen. Die Zwangsvollstreckung gegen den Mann blieb jedoch erfolglos. Weil das Land Rheinland-Pfalz die Summe als Dienstherr nicht übernehmen wollte, zog der Polizist vor das Verwaltungsgericht.

  • 10.000 Euro Schmerzensgeld waren dem Beamten zugesprochen worden.
  • Die Vollstreckung gegen den Verursacher blieb ohne Erfolg.
  • Das Verwaltungsgericht sah keinen Anspruch auf Übernahme durch das Land.

Warum das Gericht die Klage abwies

Nach Auffassung der Richter kommt eine solche „Erfüllungsübernahme” nur in Betracht, wenn der Schaden aus einem rechtswidrigen Angriff stammt, der gegen den Beamten gerichtet war. Das sah das Gericht in diesem Fall nicht. Der Angriff des Amokfahrers habe sich gegen die Allgemeinheit gerichtet.

Zudem habe für den betreffenden Polizeibeamten objektiv keine Gefahr bestanden, weil er erst nach Sicherung des Tatfahrzeugs in der Trierer Innenstadt eintraf. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Amokfahrt in Trier: Hintergrund des Falls

Am 1. Dezember war ein Mann mit seinem Geländewagen durch die Fußgängerzone in Trier gerast und hatte gezielt Passanten angefahren. Fünf Menschen starben unmittelbar. Zudem gab es Dutzende Verletzte und Traumatisierte. Weitere Menschen starben später an ihren Verletzungen. dpa/red

Autor:

Cornelia Bauer aus Speyer

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