Kommt das Social-Media-Verbot unter 16? Deutschland ringt um Nutzungsregelungen für Minderjährige
- In Deutschland ist die Debatte über die Nutzung sozialer Medien durch Kinder und Jugendliche neu entflammt.
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Internet. In Deutschland ist die Debatte über die Nutzung sozialer Medien durch Kinder und Jugendliche neu entflammt. Anlass ist ein Konzept der CDU Schleswig-Holstein, das ein Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige fordert – ein Vorschlag, der in der politischen Öffentlichkeit jetzt scharfe Diskussionen auslöst. Der CDU-Landesverband Schleswig-Holstein hat jetzt einen Antrag für den kommenden CDU-Parteitag am 20./21. Februar 2026 vorgelegt, in dem ein gesetzliches Mindestalter von 16 Jahren für offene soziale Plattformen gefordert wird. Dem Antrag zufolge sollen Nutzerinnen und Nutzer ihr Alter verpflichtend verifizieren müssen, bevor sie Dienste wie Instagram, TikTok, Twitch oder Facebook nutzen können. Die CDU spricht darin von einer „klaren Schutzgrenze“, die den „besonderen Entwicklungsbedarfen junger Menschen Rechnung“ tragen solle.
Bei Jugendlichen und Schülervertretungen stößt dieser Antrag auf harsche Kritik und Ablehnung. Von Bevormundung und Entmündigung ist da die Rede.
Internationale Impulse und nationale Debatte
Der Vorstoß kommt zu einem Zeitpunkt, an dem international ähnliche Initiativen an Fahrt gewinnen: In Australien ist seit dem 10. Dezember 2025 ein Verbot für Social-Media-Accounts von unter-16-Jährigen in Kraft, das große Plattformbetreiber zur Altersprüfung verpflichtet. Auch einige EU-Länder, etwa Dänemark oder Spanien, erwägen Altersbeschränkungen für den Zugang zu Social Media-Netzwerken.
In Deutschland hatte es bereits zuvor politische Forderungen nach Altersgrenzen gegeben – etwa von Grünen-Politikern wie Cem Özdemir, der immer wieder ein Mindestalter von 16 Jahren ebenfalls befürwortet und gefordert hat. Umfragen zeigen, dass auch ein großer Teil der Bevölkerung eine Altersbegrenzung begrüßt, gleichzeitig aber Zweifel an der praktischen Umsetzbarkeit bestehen. Auch Jens Spahn (CDU), hat wiederholt über eine Altersgrenze von 16 Jahren für Social Media gesprochen und ein mögliches Verbot bzw. Einschränkungen angeregt.
Regierung und rechtlicher Rahmen
Trotz der politischen Diskussion ist ein konkretes Gesetz in Deutschland derzeit nicht auf den Weg gebracht. Laut dem Deutschen Bundestag wird ein Mindestalter von 16 Jahren für die Nutzung sozialer Medien kurzfristig nicht gesetzlich festgeschrieben, sondern eine Expertenkommission zum digitalen Kinder- und Jugendschutz soll bis Herbst 2026 Empfehlungen vorlegen.
Medienrechtler weisen zudem darauf hin, dass ein nationales Verbot nach dem aktuellen EU-Recht, insbesondere dem Digital Services Act (DSA), rechtlich schwierig durchsetzbar wäre, weil der Jugendschutz im digitalen Raum auf EU-Ebene geregelt ist. Ein rein deutsches Verbot könnte daher rechtlich begrenzt wirksam sein.
Politische und gesellschaftliche Reaktionen
Der CDU-Vorstoß wird kontrovers aufgenommen: Befürworter argumentieren, ein höheres Mindestalters könne Kinder vor Cybergrooming, Suchtmechanismen und psychischer Belastung schützen. Gegner warnen vor einer Überregulierung, die junge Menschen von digitaler Teilhabe ausschließt, und plädieren stattdessen für mehr Medienkompetenz und pädagogische Begleitung.
Auch innerhalb politischer Kreise ist die Haltung gespalten: So lehnt etwa die nordrhein-westfälische Familienministerin Verena Schäffer (Grüne) ein generelles Verbot ab und sieht in Verboten nicht die Lösung des Problems.
Die Debatte schlägt auch gesellschaftliche Wellen. Eine Umfrage des Branchenverbands eco zeigt, dass eine große Mehrheit der Deutschen eine Altersbegrenzung befürwortet – gleichzeitig halten viele die praktische Umsetzung einer solchen Regelung für schwierig.
Fazit
Zusammenfassend lässt sich sagen, das Social Media-Verbot für Menschen unter 16 Jahren ist ein zweischneidiges Schwert: Befürworter argumentieren, ein höheres Mindestalter könne Jugendliche besser vor Cybermobbing, Suchtverhalten und algorithmisch verstärkten Risiken schützen. Kritiker entgegnen, Verbote allein adressierten nicht die strukturellen Probleme der Plattformen und könnten digitale Teilhabe einschränken.
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Autor:Heike Schwitalla aus Germersheim |
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