Keine Lust auf Dauer-Abstimmungen: Warum Özdemir die Parteitagsregeln der Grünen straffen will

Cem Özdemir ist seit Mai Ministerpräsident von Baden-Württemberg.  | Foto: Bernd Weißbrod/dpa
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Stuttgart. Ministerpräsident Cem Özdemir will die Strukturen der Südwest-Grünen modernisieren.

Der Grünen-Politiker sagte der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart, Teile der Parteistrukturen seien „aus der Zeit gefallen“. Die Partei erreiche im Südwesten inzwischen mehr als 30 Prozent der Stimmen und regiere seit 15 Jahren. Manche Regeln stammten aber noch aus einer Zeit, in der die Grünen zwischen ein- und zweistelligen Ergebnissen geschwankt hätten.

Özdemir kritisiert Antragsflut auf Parteitagen

Als Beispiel nannte Özdemir die Regeln für Änderungsanträge auf Parteitagen. Im digitalen Zeitalter seien diese aus seiner Sicht nicht mehr zeitgemäß. Derzeit reichen 20 Parteimitglieder aus, um einen Änderungsantrag einzubringen, über den ein Parteitag dann beraten muss. Auch Orts- und Kreisverbände, Arbeitsgemeinschaften, Vereinigungen der Partei sowie der Landesvorstand können Anträge stellen.

Beim Parteitag im Dezember hatte die Partei das Wahlprogramm für die Landtagswahl im März beschlossen. Dabei mussten die Delegierten über Hunderte Änderungsanträge beraten und abstimmen.

Weniger Formelkompromisse, mehr Debatten

Özdemir sieht darin nach eigenen Worten kein Zeichen von Basisdemokratie. Wenn eine Antragsflut dazu führe, dass am Ende nur noch Formelkompromisse entstünden, gebe es keine spannenden kontroversen Debatten mehr. Das sei weder für Delegierte noch für Beobachter interessant. Aus seiner Sicht müsse die Partei deshalb dringend weiter vorangehen.

Bundespartei dient als Vorbild

Als Vorbild nennt Özdemir die jüngste Strukturreform der Bundespartei. Dort hatten die Mitglieder in einer Urabstimmung weitreichende Änderungen gebilligt. Ziel ist nach Darstellung der Parteiführung, oft langwierige Parteitage zu straffen. Kritiker sehen darin dagegen basisdemokratische Prinzipien in Gefahr.

Zu den neuen Bundesregeln gehören höhere Quoren für Anträge bei Parteitagen, längere Fristen für Einreichungen und höhere Hürden für Kandidaturen zum Bundesvorstand. Zudem wird die traditionelle Trennung von Amt und Mandat gelockert. Künftig darf statt bisher eines Drittels die Hälfte der Mitglieder des Bundesvorstands zugleich einem Parlament angehören. Davon dürfen höchstens zwei ein Bundestagsmandat haben. dpa/red

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Cornelia Bauer aus Speyer

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