„Kein Schauprozess“: Warum Merz den umstrittenen Prozess in Stuttgart verteidigt

Bundeskanzler Friedrich Merz hat Kritik an der Rechtsstaatlichkeit eines Verfahrens in Stuttgart-Stammheim gegen Pro-Palästina-Aktivisten zurückgewiesen. | Foto: Michael Kappeler/dpa
  • Bundeskanzler Friedrich Merz hat Kritik an der Rechtsstaatlichkeit eines Verfahrens in Stuttgart-Stammheim gegen Pro-Palästina-Aktivisten zurückgewiesen.
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Stuttgart. Bundeskanzler Friedrich Merz hat das Verfahren gegen mehrere propalästinensische Aktivisten in Stuttgart-Stammheim als rechtsstaatlich verteidigt und Vorwürfe eines Schauprozesses zurückgewiesen.

Bei einer Pressekonferenz in Dublin sagte Merz, in Deutschland seien rechtsstaatliche Verfahren nach international gültigen Maßstäben gewährleistet. Zudem seien konsularische Betreuung und Strafverteidigung für die Beschuldigten sichergestellt. An der Unabhängigkeit der deutschen Justiz habe er keinen Zweifel.

Prozess mit internationaler Aufmerksamkeit

Seit mehreren Monaten stehen fünf Pro-Palästina-Aktivisten mit irischer, britischer, spanischer und deutscher Staatsangehörigkeit vor dem Landgericht Stuttgart. Die Generalstaatsanwaltschaft wirft ihnen vor, am 8. September gemeinsam mit sechs bislang unbekannten Beteiligten in die Ulmer Niederlassung des israelischen Rüstungskonzerns Elbit Systems eingebrochen zu sein und dort Inventar im Wert von rund 1,04 Millionen Euro zerstört zu haben.

Der Prozess findet in Stuttgart-Stammheim statt. Der Ort ist historisch mit den RAF-Prozessen verbunden und sorgt auch deshalb für besondere Aufmerksamkeit. Das Verfahren wird international beobachtet. Zeitweise war auch Klima-Aktivistin Greta Thunberg als Beobachterin vor Ort.

Kritik gab es unter anderem daran, dass die Angeklagten während der Verhandlung hinter einer Glasscheibe sitzen müssen. Die Anklage wirft der Gruppe unter anderem Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch vor. Außerdem geht es um den Vorwurf, das Existenzrecht Israels zu leugnen und antisemitische Narrative verbreitet zu haben. Die Verteidigung weist das zurück und spricht von Nothilfe, um Menschenleben zu retten.

Nach Angaben der Ermittler sollen die Angeklagten der Organisation „Palestine Action Germany“ angehören. Diese gilt als Ableger der britischen Organisation „Palestine Action Global“, die im Juni in Großbritannien verboten worden war. dpa/red

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Cornelia Bauer aus Speyer

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