Zwölf Straftäter aus Baden-Württemberg nach Afghanistan abgeschoben

Mehrere Bundesländer hatten Afghanen für den Flug angemeldet.  | Foto: Hendrik Schmidt/dpa
  • Mehrere Bundesländer hatten Afghanen für den Flug angemeldet.
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Stuttgart. Zwölf verurteilte Straftäter aus Baden-Württemberg sind mit einem Charterflug nach Afghanistan abgeschoben worden. Nach Angaben des Justizministeriums wurden die Männer zuvor aus Gefängnissen und der Abschiebungshafteinrichtung in Pforzheim zum Flughafen gebracht.

Unter den Abgeschobenen befinden sich laut Ministerium auch zwei schwere Sexualstraftäter. Weitere Männer waren wegen Tötungsdelikten, Körperverletzung oder Drogendelikten zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden.

Im laufenden Jahr wurden damit insgesamt 16 Straftäter aus dem Südwesten nach Afghanistan abgeschoben.

Nachtflug von Leipzig nach Kabul

Der Charterflug startete in der Nacht vom Flughafen Leipzig Halle und flog in die afghanische Hauptstadt Kabul. Insgesamt waren rund 30 ausreisepflichtige Männer für den Flug angemeldet. Neben Baden-Württemberg beteiligten sich auch Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Bayern und Niedersachsen.

Am Terminal in Leipzig versammelten sich nach Beobachtung eines dpa-Reporters rund 35 Menschen zu einer Mahnwache gegen die Abschiebung.

Abschiebungen durch direkte Vereinbarung möglich

Grundlage für die Flüge ist eine direkte Vereinbarung mit den in Afghanistan herrschenden Taliban. Sie ermöglicht der Bundesregierung Abschiebungen ohne Vermittlerstaaten.

Bereits im August waren erstmals seit der Machtübernahme der Taliban wieder 28 männliche Straftäter von Deutschland nach Kabul abgeschoben worden. Damals erfolgte der Flug mit Unterstützung von Katar.

Inzwischen organisiert Deutschland auch wieder eigene Rückführungen. Dazu gehören Einzelabschiebungen per Linienflug sowie Sammelabschiebungen mit Chartermaschinen.

Kritik an Zusammenarbeit mit den Taliban

Kritiker sehen die Kooperation mit den Taliban kritisch. Die Bundesregierung erkennt die islamistische Regierung wegen Menschenrechtsverletzungen nicht an. Gleichzeitig wurden praktische Zugeständnisse gemacht, um Abschiebungen zu ermöglichen.

Dazu gehört die Möglichkeit, dass Afghanistan wieder Diplomaten an seine Vertretungen in Deutschland entsendet.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt erklärte dazu im November. „Straftäter und Gefährder müssen dabei zunächst Priorität haben.“ Das schließt laut Bundesregierung jedoch nicht aus, dass künftig auch andere ausreisepflichtige Personen abgeschoben werden könnten. dpa/red

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Autor:

Cornelia Bauer aus Speyer

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