Wende im Koblenzer Schulfall: Haftbefehl gegen 20-Jährigen aufgehoben

Fall an Schule: Der Tatverdacht sei nicht aufrechtzuerhalten, sagen die Ermittler. (Symbolbild) | Foto: Thomas Frey/dpa
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Koblenz. Im Fall eines mutmaßlichen Sexualdelikts an einer Schule in Koblenz ist ein Ermittlungsverfahren eingestellt worden. Der gegen einen 20 Jahre alten Mann erlassene Haftbefehl in diesem Zusammenhang wurde aufgehoben.

Die Staatsanwaltschaft Koblenz teilte mit, dass sich der Tatverdacht im Zusammenhang mit einem angeblichen Übergriff auf eine Elfjährige nicht aufrechterhalten lasse. Auch die Ermittlungen gegen einen 18 Jahre alten mutmaßlichen Mittäter wurden eingestellt.

Tatverdacht laut Staatsanwaltschaft nicht haltbar

Der Vorfall soll sich Ende April auf einer Schultoilette ereignet haben. Nach Auswertung der bisherigen Beweise habe sich der Verdacht gegen die beiden Beschuldigten jedoch nicht bestätigt.

Nach Angaben der Ermittlungsbehörde erwiesen sich Zeugenaussagen als nicht ausreichend belastbar. Zudem habe die Auswertung von Handydaten ergeben, dass sich beide Beschuldigte zur angegebenen Tatzeit nicht am Tatort befunden hätten. Auch bestätigte Alibis durch Zeugen lägen vor.

Kriminaltechnische Spuren wie etwa DNA, die auf die beiden Männer hindeuten könnten, seien ebenfalls nicht gefunden worden.

Ermittlungen gegen Unbekannt laufen weiter

Ob sich der geschilderte Vorfall tatsächlich ereignet hat, ist laut Staatsanwaltschaft weiterhin unklar. Trotz eines stark frequentierten Schulbetriebs zur fraglichen Zeit hätten sich keine Zeugen gefunden, die das Geschehen oder mögliche Täter beschreiben konnten.

Das Verfahren wird deshalb gegen Unbekannt weitergeführt.

Der 20-Jährige bleibt jedoch aus einem anderen Grund in Untersuchungshaft. In einem zweiten Fall besteht laut Staatsanwaltschaft ein dringender Tatverdacht wegen der mutmaßlichen Vergewaltigung eines zwölfjährigen Mädchens Mitte April in Koblenz.

Ermittler warnen vor Spekulationen im Netz

Der Fall hatte in sozialen Netzwerken große Aufmerksamkeit ausgelöst. Polizei und Staatsanwaltschaft riefen dazu auf, die gesetzliche Unschuldsvermutung zu beachten und sich nicht an Spekulationen oder Hetzkampagnen zu beteiligen.

Wer strafbare Inhalte wie Bedrohungen oder schwere Beleidigungen verbreite, müsse mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.

Nach Angaben der Behörden gibt es derzeit keine Hinweise auf eine besondere Gefährdungslage für Kinder und Jugendliche an Koblenzer Schulen. dpa/red

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Autor:

Cornelia Bauer aus Speyer

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