Urteil nach Unfall in Stuttgart: Bewährung für Fahrer
- Der Angeklagte hat eingeräumt, am Tag vor der Fahrt Kokain konsumiert zu haben.
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Stuttgart. Nach dem tödlichen Unfall an der Straßenbahnhaltestelle Olgaeck steht nun das Urteil fest. Das Amtsgericht Stuttgart hat den Fahrer des Geländewagens zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.
Der 43 Jahre alte Mann muss nicht ins Gefängnis, wenn er sich in den kommenden drei Jahren an die Auflagen des Gerichts hält. Dazu gehört unter anderem eine Schadensersatzzahlung von insgesamt 400.000 Euro an die Opfer und ihre Angehörigen. Außerdem muss er regelmäßig nachweisen, dass er keine Drogen mehr konsumiert. Der Führerschein des Mannes wird für mindestens neun Monate eingezogen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Anfang Mai war der Mann laut Anklage nahe der Stuttgarter Innenstadt im Bereich der Haltestelle Olgaeck mit seinem SUV von der Fahrbahn abgekommen. Das Fahrzeug fuhr in den Fußgängerbereich vor der Haltestelle. Eine 46 Jahre alte Frau starb. Acht weitere Menschen wurden teils schwer verletzt.
Kokain und Schlafmittel vor der Fahrt
Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung in acht Fällen sowie fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs vor. Der Staatsanwalt forderte in seinem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Auch die Vertreter der Nebenklage schlossen sich dieser Forderung an. Der Verteidiger plädierte für ein Jahr und acht Monate auf Bewährung.
Vor Gericht räumte der Fahrer ein, am Tag vor dem Unfall Kokain und Schlafmittel konsumiert zu haben. Er habe angenommen, dass die Wirkung am nächsten Tag abgeklungen sei. „Ich hätte nicht fahren dürfen“, sagte der 43 Jährige im Prozess.
Eine Rechtsmedizinerin erklärte dagegen in ihrem Gutachten, der Mann könnte zum Zeitpunkt des Unfalls sogar noch unter akutem Einfluss von Kokain gestanden haben. dpa/red
Autor:Jens Vollmer aus Kaiserslautern |