Urteil in Stuttgart erwartet: Tagesvater gesteht Missbrauch

Muss der ehemalige Tagesvater nach seiner Haftstrafe auch in Sicherungsverwahrung? Darüber entscheidet das Stuttgarter Landgericht. (Archivbild) | Foto: David Nau/dpa
  • Muss der ehemalige Tagesvater nach seiner Haftstrafe auch in Sicherungsverwahrung? Darüber entscheidet das Stuttgarter Landgericht. (Archivbild)
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Stuttgart. Vor dem Landgericht Stuttgart wird am Freitag, 3. Juli das Urteil gegen einen ehemaligen Tagesvater erwartet. Für Familien in der Region steht ein besonders schwerer Fall vor Gericht, in dem es um vielfachen sexuellen Missbrauch von Kindern und um die Frage geht, wie lange der 53 Jahre alte Angeklagte in Haft muss.

Die Verhandlung soll laut Gericht um 13 Uhr beginnen. Der Mann aus dem Rems-Murr-Kreis hatte die Vorwürfe bereits zum Prozessauftakt eingeräumt. „Alles, was mir vorgeworfen wird, stimmt“, sagte er damals vor Gericht.

Haftstrafe und Sicherungsverwahrung im Mittelpunkt

Nach dem Geständnis gilt ein Schuldspruch als sehr wahrscheinlich. Offen ist vor allem das Strafmaß. Die Staatsanwaltschaft fordert nach Gerichtsangaben 11 Jahre und 9 Monate Haft sowie die anschließende Sicherungsverwahrung. Die Verteidigung plädierte für 8 Jahre und 6 Monate Haft und den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung.

Sicherungsverwahrung bedeutet, dass ein Täter auch nach der verbüßten Freiheitsstrafe weiter untergebracht werden kann, wenn er als gefährlich gilt. Damit soll die Bevölkerung vor weiteren schweren Straftaten geschützt werden.

Anklage nennt 45 Fälle

Die Staatsanwaltschaft wirft dem früheren Tagesvater vor, ihm anvertraute Kinder seit 2020 in zahlreichen Fällen missbraucht zu haben. Angeklagt sind unter anderem schwerer Missbrauch von Kindern und Schutzbefohlenen sowie die Herstellung, der Besitz und die Weitergabe von Missbrauchsdarstellungen.

Insgesamt geht es laut Anklage um 45 Fälle. Die betroffenen Kinder waren den Angaben zufolge zwischen 0 und 12 Jahre alt, überwiegend Kleinkinder.

Betreuung auch nachts und am Wochenende

Der Mann betrieb laut Staatsanwaltschaft bis zu seiner Festnahme im Oktober eine Kindertagesstätte. Zuletzt betreute er dort acht Kinder. Nach Angaben der Anklage kümmerte er sich teils auch nachts und am Wochenende um sie. Mit einigen Kindern soll er auch in den Urlaub gefahren sein.

Dem 53-Jährigen wird zudem vorgeworfen, nichts dagegen unternommen zu haben, dass sein Sohn mehrere der Kinder ebenfalls missbrauchte. Gegen den Sohn wird nach Angaben der Staatsanwaltschaft gesondert ermittelt.

Ermittlungen über Tauschbörse im Netz

Auf die Spur kamen die Ermittler dem Mann nach früheren Angaben mit Hilfe bayerischer Strafverfolgungsbehörden. Der Hinweis kam demnach aus Ermittlungen in einem sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk, also einer Tauschbörse für Missbrauchsdarstellungen von Kindern. dpa/red

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Autor:

Cornelia Bauer aus Speyer

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