Urteil in Rheinfelden: Lebenslang nach Mord an Gastwirt

Bis zuletzt bestritt der Angeklagte die Vorwürfe. (Archivbild) | Foto: Magdalena Henkel/dpa
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Rheinfelden. Nach dem tödlichen Angriff auf einen Gastwirt in Rheinfelden ist ein 29 Jahre alter Mann zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Freiburg sprach den ehemaligen Mitarbeiter des Opfers des Mordes schuldig.

Nach Überzeugung der Kammer suchte der Mann im Oktober den 50-Jährigen in dessen Lokal im Landkreis Lörrach auf und tötete ihn dort mit einem Hammer. Das Gericht sah das Mordmerkmal der Heimtücke als erfüllt an, weil das Opfer nicht mit dem Angriff rechnete.

Gericht stützt Urteil auf mehrere Indizien

Der Angeklagte bestritt die Tat bis zuletzt. Nach Angaben des Gerichts ließen jedoch zahlreiche Indizien keinen Zweifel an seiner Schuld. Dazu zählten Aufnahmen der Überwachungskameras im Lokal, ein am Tatort zurückgelassener Schlüsselbund mit Wohnungsschlüssel, DNA-Spuren sowie die Zuordnung der Tatwaffe zu einem Hammer aus dem Haushalt des Mannes.

Hinzu kam nach Gerichtsangaben, dass sich das Smartphone des 29-Jährigen im Tatzeitraum mit dem WLAN des Lokals verbunden hatte. Das Motiv blieb auch im Urteil unklar.

Schmerzensgeld und Unterhaltsrente für die Witwe

Neben der lebenslangen Freiheitsstrafe muss der Verurteilte insgesamt 25.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Davon entfallen 15.000 Euro auf die Witwe und 10.000 Euro auf das Leid des Opfers vor seinem Tod.

Außerdem sprach das Gericht der seit Jahren schwer kranken Witwe eine monatliche Unterhaltsrente zu, deren Höhe noch nicht feststeht. Der getötete Gastwirt hatte mit dem Restaurant den gemeinsamen Lebensunterhalt bestritten. Nach Gerichtsangaben schlug der Täter 60 bis 70 Mal mit dem Hammer zu, darunter Dutzende Male auf den Kopf. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. dpa/red

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Cornelia Bauer aus Speyer

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