Urteil erwartet: Haben Justizmitarbeiter Ermittlungsdaten gegen Geld verkauft?
- Mit Spannung werden die Urteile gegen die insgesamt vier Männer und die ebenfalls angeklagte Frau erwartet. (Archivbild)
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Stuttgart. Im Korruptionsprozess um ein mutmaßliches Datenleck in der Justiz wird am Dienstag, 4. August, am Landgericht Stuttgart das Urteil erwartet. Für Leser in der Region ist der Fall vor allem deshalb relevant, weil es um den Vorwurf geht, dass vertrauliche Informationen aus laufenden Verfahren gegen Bestechung weitergegeben worden sein sollen.
Auf der Anklagebank sitzen zwei Mitarbeiter der Stuttgarter Staatsanwaltschaft sowie drei weitere Angeklagte. Nach Darstellung der Anklage sollen ein Justizhauptsekretär und eine Angestellte im Unterstützungsbereich über eine interne Software sensible Daten abgerufen und an mutmaßliche Auftraggeber weitergegeben haben. Als Gegenleistung sollen sie Geld und Schmuck erhalten haben.
Worum es in dem Verfahren geht
Die Staatsanwaltschaft geht nach Angaben des Landgerichts davon aus, dass drei weitere Angeklagte den mutmaßlichen Deal organisiert oder von den Informationen profitiert haben. Für den Justizhauptsekretär fordert sie demnach eine Haftstrafe von fünf Jahren und acht Monaten. Für die Angestellte werden zweieinhalb Jahre verlangt. Gegen zwei weitere angeklagte Männer stehen Forderungen von fünf Jahren sowie vier Jahren und zehn Monaten im Raum.
Die Verteidigung weist die Strafmaßforderungen als deutlich überzogen zurück. Sie plädierte nach Gerichtsangaben allenfalls für Bewährungs- und Geldstrafen.
Bezug zu größerem Gewaltkomplex
Der Stuttgarter Prozess steht nach Angaben der Ermittler in Verbindung mit einem größeren Komplex. Am 15. Mai war ein damals 23 Jahre alter Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma in Tamm im Kreis Ludwigsburg auf offener Straße angeschossen und lebensgefährlich verletzt worden. Das Landgericht Heilbronn verurteilte den Schützen aus den Niederlanden später wegen versuchten Auftragsmordes zu 14 Jahren Haft. Sein Komplize erhielt sechs Jahre wegen Beihilfe.
Nach bisherigen Erkenntnissen sollen dieselben mutmaßlichen Auftraggeber, die hinter dem Anschlag stehen sollen, auch unter den Angeklagten im Stuttgarter Verfahren sein. Zum Prozessauftakt hatte der Justizhauptsekretär die Vorwürfe in weiten Teilen eingeräumt. Die Staatsanwaltschaft Heilbronn spricht in dem Zusammenhang von einem „kriminellen Datenleck“ und einem Bestechungssystem. Das Urteil wird für 13.30 Uhr erwartet. dpa/red
Autor:Cornelia Bauer aus Speyer |
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