Urteil bei Heidelberg: Haft nach Online-Missbrauch an Kindern
- Ein 33-Jähriger aus dem Rhein-Neckar-Kreis hat mehr als 20 Mädchen dazu gebracht, ihm von sich selbst erstellte pornografische Inhalte zu schicken. (Symbolbild)
- Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa
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Heidelberg. Nahe Heidelberg ist ein 33 Jahre alter Mann zu drei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden, weil er über das Internet mehr als 20 Mädchen sexuell missbraucht haben soll.
Nach Angaben des Landgerichts Heidelberg brachte der Mann aus dem Rhein-Neckar-Kreis Mädchen im Alter von acht bis 13 Jahren dazu, ihm selbst angefertigte pornografische Inhalte zu schicken. Die Betroffenen kamen aus ganz Deutschland.
Gericht sieht zahlreiche Taten als erwiesen an
Verurteilt wurde der 33-Jährige wegen eines Falles von sexuellem Missbrauch von Kindern sowie wegen 30 Fällen von sexuellem Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt und der Herstellung kinderpornografischer Inhalte. Nach Gerichtsangaben hatte er die Taten gestanden. Den betroffenen Kindern blieben damit Aussagen im Prozess erspart.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Kontakte liefen über Whatsapp und Snapchat
Laut Gericht schrieb der Mann zwischen 2023 und 2025 zahlreiche Mädchen über Whatsapp und Snapchat an. Dabei soll er sich als Jugendlicher oder Heranwachsender ausgegeben haben. Anschließend forderte er die Kinder den Angaben zufolge dazu auf, ihm von sich selbst erstellte pornografische Fotos und Videos zu schicken.
Nach Mitteilung des Gerichts verschickte der Mann auch eigene pornografische Inhalte, vor allem Videos. In 21 Fällen übersandten Mädchen dem heute 33-Jährigen selbst angefertigte kinderpornografische Fotos und Videos. In einem weiteren Fall blieb es demnach beim Versuch.
Ermittlungen nach Anzeige von Eltern
Auf die Spur kamen Ermittler dem Mann laut Gericht, nachdem Eltern eines Opfers Anzeige erstattet hatten. Festgenommen wurde er im November und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Angeklagt worden war er vom Cybercrime-Zentrum Baden-Württemberg bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe.
Mit dem Urteil blieb das Landgericht Heidelberg unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die vier Jahre und zehn Monate Haft verlangt hatte. Die Verteidigung hatte auf höchstens drei Jahre und sechs Monate plädiert. dpa/red
Autor:Cornelia Bauer aus Speyer |
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