Tödliches Autorennen: Urteil im Ludwigsburger Raser-Prozess erwartet

Die Brüder und ihr Cousin sollen in einer Tempo-50-Zone mit PS-starken Limousinen Vollgas gegeben haben. | Foto: Andreas Rometsch/KS-Images.de/dpa
  • Die Brüder und ihr Cousin sollen in einer Tempo-50-Zone mit PS-starken Limousinen Vollgas gegeben haben.
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Ludwigsburg. Im aufsehenerregenden Raser Prozess von Ludwigsburg fällt am Dienstag, 7. April, um 14 Uhr das Urteil. Vor dem Landgericht Stuttgart geht es um die zentrale Frage, ob ein tödliches Autorennen als fahrlässige Tötung oder sogar als Mord gewertet werden kann.

Drei Männer sollen am Abend des 20. März in der Ludwigsburger Innenstadt ein illegales Rennen gefahren sein. Zwei Brüder im Alter von 33 und 35 Jahren sowie ihr 26 Jahre alter Cousin sollen sich laut Anklage zu einem Kräftemessen mit hochmotorisierten Autos verabredet haben. Am Ende starben zwei junge Frauen im Alter von 22 und 23 Jahren.

Schwerer Unfall nach mutmaßlichem Rennen

Nach Darstellung der Anklage rasten die Männer durch die Bahnhofsunterführung und beschleunigten später in einer Tempo 50 Zone erneut stark. Sie sollen sich dabei gefilmt und gegenseitig angefeuert haben. Der jüngere Bruder soll schließlich mit mehr als 130 Stundenkilometern in das Auto der beiden Frauen gefahren sein, die gerade eine Tankstelle verlassen hatten.

Anklage fordert lebenslange Haft

Die Staatsanwaltschaft sieht beim mutmaßlichen Unfallverursacher Mord und ein illegales Autorennen mit Todesfolge. Sie fordert lebenslange Haft. Nach ihrer Darstellung trat der Mann das Gaspedal mehrere Sekunden voll durch und nahm den möglichen Tod anderer Verkehrsteilnehmer bewusst in Kauf.

Für den zweiten Bruder fordert die Anklage 13 Jahre Haft wegen eines illegalen Autorennens mit Todesfolge und versuchten Mordes. Der Cousin soll nach dem Antrag der Staatsanwaltschaft zwei Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Allen drei Angeklagten droht der Entzug des Führerscheins. Für die beiden Brüder sogar dauerhaft.

Verteidigung widerspricht Mordvorwurf

Die Verteidiger sehen das deutlich anders. Sie bestreiten einen sogenannten bedingten Tötungsvorsatz. Der Fahrer habe nicht damit gerechnet, dass Menschen sterben könnten. Deshalb komme aus ihrer Sicht höchstens eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung und eines illegalen Autorennens in Betracht. Für den Cousin fordert die Verteidigung sogar eine Bewährungsstrafe.

Wann Raserei juristisch zu Mord wird

Grundsätzlich kann auch ein Auto als Mordwaffe gelten. Dafür muss jedoch nachgewiesen werden, dass der Fahrer den Tod anderer billigend in Kauf genommen hat. Gerichte prüfen dafür das Verhalten vor dem Unfall, die Geschwindigkeit oder mögliche Bremsversuche.

Seit einer Gesetzesreform sind illegale Autorennen auf öffentlichen Straßen ausdrücklich strafbar. Bei Todesfolge drohen bis zu zehn Jahre Haft. Ein Mordurteil ist möglich, wenn zusätzlich ein Tötungsvorsatz und ein Mordmerkmal festgestellt werden.

Mehr illegale Rennen im Südwesten

Der Prozess steht auch wegen der steigenden Zahl solcher Fälle im Fokus. Nach Angaben des Innenministeriums registrierte die Polizei in Baden Württemberg im Jahr 2024 insgesamt 433 illegale Autorennen. Im ersten Halbjahr wurden bereits 293 Fälle erfasst. Die tatsächliche Zahl dürfte höher liegen.

Das Urteil der Stuttgarter Richter könnte daher auch über den Einzelfall hinaus Bedeutung für den Umgang mit tödlichen Raserdelikten haben. dpa/red

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Autor:

Cornelia Bauer aus Speyer

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