Tödliche Zwangsräumung in Bexbach: Landgericht Saarbrücken verkündet Urteil gegen 42-Jährigen

Der Prozess in Saarbrücken hatte am 20. Mai begonnen. (Archivbild) | Foto: Laszlo Pinter/dpa
  • Der Prozess in Saarbrücken hatte am 20. Mai begonnen. (Archivbild)
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Bexbach. Im Fall des getöteten Gerichtsvollziehers könnte für die Region am Montag, 10. August ein wichtiger Prozesstag anstehen: Vor dem Landgericht Saarbrücken wird ab 9 Uhr das Urteil erwartet.

Angeklagt ist ein 42 Jahre alter Deutscher. Nach den bisherigen Angaben soll er im November in Bexbach im Saarpfalz-Kreis einen 58 Jahre alten Gerichtsvollzieher mit einem Jagdmesser erstochen haben. Der Mann wollte dort eine Zwangsräumung vollstrecken.

Vorwurf lautet auf Mord

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten Mord vor. Nach ihrer Einschätzung litt der Mann zum Zeitpunkt der Tat an einer krankhaften Störung aus dem schizophrenen Formenkreis. Er ist deshalb vorläufig in einer forensisch-psychiatrischen Klinik untergebracht.

Vor Gericht hatte der Beschuldigte erklären lassen, er habe aus Angst vor Obdachlosigkeit zugestochen. Der Prozess vor dem Landgericht Saarbrücken hatte am 20. Mai begonnen. dpa/red

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Cornelia Bauer aus Speyer

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