Rulantica-Urteil nicht rechtskräftig: Nebenklage geht in Revision

Der Angeklagte hatte die Taten im Prozess eingeräumt. (Archiv) | Foto: dpa
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Im Rulantica-Fall ist das Urteil nach einem schweren Sexualdelikt noch nicht endgültig. Das Landgericht Freiburg bestätigte auf Anfrage, dass die Nebenklage Revision eingelegt hat. Damit ist die Verurteilung eines 31 Jahre alten Mannes noch nicht rechtskräftig. Nun muss sich der Bundesgerichtshof mit dem Urteil befassen.

Der Mann war am Mittwoch, 4. März, in Freiburg zu vier Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Nach eigenen Angaben hatte er im vergangenen Sommer ein damals sechs Jahre altes Mädchen aus dem Erlebnisbad Rulantica im Europa-Park in Rust gelockt und sexuell missbraucht.

Warum die Revision eingelegt wurde

Die Revision wurde von der Nebenklage eingelegt, die das betroffene Kind vertritt. Der Vater des Mädchens hatte im Prozess ausgesagt. Der Anwalt der Nebenklage erklärte, die Revision sei aus fristwahrenden Gründen erfolgt.

Hintergrund ist, dass für die Revision nur eine Woche Zeit bleibt und die schriftliche Urteilsbegründung noch nicht vorlag. Um keine rechtliche Möglichkeit zu verlieren, sei dieser Schritt notwendig gewesen. dpa

Dieser Text wurde mit maschineller Unterstützung erstellt und redaktionell geprüft.

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Autor:

Cornelia Bauer aus Speyer

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