Rückgang täuscht: Warum antisemitische Straftaten weiter Sorge bereiten

Die antisemitischen Straftaten gingen das zweite Jahr in Folge zurück. (Symbolbild)  | Foto: Gregor Bauernfeind/dpa
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Stuttgart. Antisemitische Straftaten bleiben im Südwesten ein tägliches Problem. In Baden-Württemberg ist die Zahl der registrierten Fälle im vergangenen Jahr jedoch leicht zurückgegangen.

Nach Angaben des Innenministeriums wurden 575 antisemitische Straftaten erfasst. Im Jahr davor waren es noch 590 Fälle. Damit sinkt die Zahl bereits das zweite Jahr in Folge. Trotzdem geschieht statistisch weiterhin jeden Tag mindestens eine solche Tat.

Innenminister warnt vor anhaltendem Antisemitismus

Innenminister Thomas Strobl betonte, der Hass auf Jüdinnen und Juden sei weiterhin präsent. „Mehr denn je müssen wir uns gegen antisemitischen Hass stellen.“ Antisemitismus sei nicht verschwunden, auch wenn die Zahlen seit dem Höchststand wieder zurückgingen.

Jüdisches Leben zu schützen gehöre zum Kern staatlicher Verantwortung. „Wir stehen fest an der Seite der Jüdinnen und Juden. Bei Antisemitismus schauen wir nicht weg, wir hören genau hin und sind hochsensibel“, sagte der CDU-Politiker.

Nach Angaben des Ministeriums kommt Antisemitismus aus unterschiedlichen politischen und ideologischen Richtungen. Dazu zählen rechtsextreme, linksextreme und islamistische Motive. „Es gibt keinen guten Antisemitismus“, sagte Strobl.

Höchststand nach dem Angriff der Hamas

Besonders hoch war die Zahl im Jahr 2023. Damals registrierten die Behörden 668 antisemitische Straftaten im Land. Das Innenministerium brachte den starken Anstieg mit den Folgen des Terrorangriffs der Hamas auf Israel am Samstag, 7. Oktober in Verbindung.

Langfristig zeigt sich ein deutlicher Anstieg gegenüber früheren Jahren. Im Jahr 2017 wurden in Baden-Württemberg noch 99 antisemitische Straftaten gezählt.

Welche Delikte als antisemitisch gelten

Als antisemitisch werden Straftaten eingestuft, wenn sie aus einer antijüdischen Haltung heraus begangen werden. Dazu gehören unter anderem:

  • Volksverhetzung
  • Beleidigungen gegen Jüdinnen und Juden
  • Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen etwa Hakenkreuze
  • Sachbeschädigungen mit antisemitischem Hintergrund
  • Beschädigte Israel-Flaggen an öffentlichen Gebäuden

Die Behörden gehen zudem von einer hohen Dunkelziffer aus. Viele Vorfälle werden nicht angezeigt oder nicht als antisemitisch gemeldet. dpa/red

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Autor:

Cornelia Bauer aus Speyer

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