Prozess um Angriff auf Rüstungsfirma in Ulm geht weiter
- Auf den Plätzen der Angeklagten nahmen beim Prozessauftakt kurzzeitig auch die Rechtsanwälte Platz. (Archivfoto)
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Stuttgart-Stammheim. Der Prozess um den Angriff auf eine Rüstungsfirma in Ulm wird am Montag, 11. Mai, um 9 Uhr vor dem Oberlandesgericht in Stuttgart-Stammheim fortgesetzt. Fünf Pro-Palästina-Aktivisten stehen wegen eines nächtlichen Einbruchs und massiver Zerstörungen vor Gericht. Der Auftakt vor zwei Wochen war wegen Tumulten im Gerichtssaal abgebrochen worden.
Die Angeklagten sind drei Frauen und zwei Männer im Alter zwischen 25 und 40 Jahren mit irischer, britischer, spanischer und deutscher Staatsangehörigkeit. Laut Anklage sollen sie am 8. September in die deutsche Tochter des israelischen Rüstungsunternehmens Elbit Systems in Ulm eingedrungen sein und dort Inventar im Wert von rund einer Million Euro zerstört haben.
Vorwürfe der Staatsanwaltschaft
Den Beschuldigten werden mehrere Straftaten zur Last gelegt
- Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung
- Sachbeschädigung
- Hausfriedensbruch
- Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen
Nach Darstellung der Ermittler verschafften sich die Beteiligten über ein Fenster Zugang zu dem Firmengebäude. Mit Werkzeugen sollen sie Computer, Monitore und Telefone zerstört haben. Auch ein Waschbecken, Toiletten und empfindliche Messgeräte in einem technischen Labor seien beschädigt worden. Weitere Beteiligte sollen Glasflächen und die Fassade des Eingangsbereichs angegriffen haben.
Chaotischer Auftakt im Gericht
Der erste Verhandlungstag verlief turbulent. Vor dem streng gesicherten Gerichtsgebäude demonstrierten Unterstützer. Im Zuschauerraum kam es zu lautstarken Reaktionen, als die Angeklagten in Handschellen hereingeführt wurden.
Die Verteidiger kritisierten, dass ihre Mandanten hinter dickem Sicherheitsglas Platz nehmen mussten. Aus Protest setzten sich die Anwälte schließlich selbst auf die Plätze der Angeklagten hinter die Scheibe. Die Vorsitzende Richterin brach die Sitzung daraufhin ab.
Befangenheitsantrag gegen Richterin
Die Verteidigung stellte anschließend einen Befangenheitsantrag gegen die Richterin. Sie sieht den Anspruch auf ein faires Verfahren verletzt. Durch die Sicherheitsmaßnahmen werde der Eindruck erweckt, die Angeklagten seien besonders gefährlich. Laut Anwälten ist keiner von ihnen vorbestraft. Bei der Tat habe es keine Gewalt gegen Menschen gegeben.
Hintergrund zur Gruppe „Palestine Action“
Die Angeklagten sollen zur Organisation „Palestine Action Germany“ gehören. Das Netzwerk richtet sich laut Generalstaatsanwaltschaft gegen Unternehmen mit Verbindungen zur israelischen Rüstungsindustrie. Die Gruppe halte Gewalt gegen Einrichtungen solcher Firmen für ein legitimes Mittel.
In Großbritannien wurde „Palestine Action“ im Juli verboten, nachdem Aktivisten Flugzeuge der Royal Air Force mit Farbe besprüht hatten. Auch in Deutschland fiel der Ableger bereits durch Besetzungen, Protestaktionen und Vandalismus auf.
Kritik an Haftbedingungen
Die fünf Beschuldigten sitzen seit rund acht Monaten in Untersuchungshaft. Eltern und Anwälte kritisieren eine weitgehende Isolation. Sie betonen, die Aktion sei aus politischen und humanitären Motiven erfolgt und nicht aus antisemitischen Einstellungen.
Der Prozess gilt als politisch aufgeladen. Beim Fortsetzungstermin steht zunächst die Verlesung der Anklage auf der Tagesordnung. dpa/red
Autor:Cornelia Bauer aus Speyer |
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