Prozess in Horb: Kranführer nach Gondelabsturz vor Gericht

Auf der Hochbrücken-Baustelle in Horb kam es zum tödlichen Unfall. (Archivbild) | Foto: Marijan Murat/dpa
  • Auf der Hochbrücken-Baustelle in Horb kam es zum tödlichen Unfall. (Archivbild)
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Horb am Neckar. Nach dem tödlichen Absturz einer Transportgondel auf einer Baustelle in Horb am Neckar beginnt nun die gerichtliche Aufarbeitung gegen den angeklagten Kranführer. Das Amtsgericht bestätigte Termine für die Hauptverhandlung. Verhandelt werden soll an drei Tagen im November.

Der 38 Jahre alte Kranführer hatte Einspruch gegen einen Strafbefehl eingelegt. Dieser sah nach Angaben des Gerichts eine Freiheitsstrafe von zwölf Monaten vor, ausgesetzt zur Bewährung. Zudem war eine Geldauflage von 10.000 Euro vorgesehen. Für die Hauptverhandlung sind mehrere Zeugen und ein Sachverständiger geladen.

Drei Arbeiter starben auf der Hochbrücken-Baustelle

Bei dem Unglück auf der Hochbrücken-Baustelle starben drei Menschen. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen war die Transportgondel am Haken eines 105 Meter hohen Arbeitskrans eingehängt. Sie sollte drei Arbeiter auf eine Plattform in 60 Metern Höhe bringen.

Die Gondel befand sich zwischen einem bereits gebauten Brückenpfeiler und einem Arbeitsgerüst. In 55 Metern Höhe verlief dort ein Sicherungsseil. Dieses soll der damals 36 Jahre alte Kranführer den Ermittlungen zufolge übersehen haben, als er die Gondel nach oben zur Plattform beförderte.

Ermittler gingen früh von menschlichem Versagen aus

Nach den Ermittlungen kollidierte das Kranseil mit dem Sicherungsseil und riss. Die Gondel stürzte in die Tiefe. Die drei Bauarbeiter im Alter von 40 bis 46 Jahren, zwei Polen und ein Deutscher, waren sofort tot. Schon kurz nach dem Absturz gingen die Ermittler von menschlichem Versagen als Ursache aus. dpa/red

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Cornelia Bauer aus Speyer

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