Nach tödlichem Crash: „Wollhaus-Raser“ darf in Türkei abgeschoben werden

Der sogenannte Wollhaus-Raser soll in die Türkei abgeschoben werden. (Archivbild) | Foto: Christoph Schmidt/dpa
  • Der sogenannte Wollhaus-Raser soll in die Türkei abgeschoben werden. (Archivbild)
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Stuttgart. Der wegen Mordes verurteilte sogenannte Heilbronner Wollhaus‑Raser darf in die Türkei ausgewiesen werden. Das Verwaltungsgericht Stuttgart wies die Klage des 23‑Jährigen gegen die Ausweisung ab.

Die Richter sahen es nach der Verhandlung als nicht erwiesen an, dass von dem Mann keine Gefahr mehr ausgeht. Zugleich zeigte sich das Gericht überzeugt, dass sich der in Heilbronn geborene und aufgewachsene türkische Staatsbürger in der Türkei eingliedern kann.

Tödlicher Unfall mit rund 100 Stundenkilometern

Der Mann hatte im Februar 2023 in Heilbronn bei deutlich überhöhter Geschwindigkeit einen schweren Unfall verursacht. In der Wollhausstraße verlor er in einer Tempo‑40‑Zone die Kontrolle über seinen rund 300 PS starken Sportwagen.

Mit etwa 100 Stundenkilometern prallte das Auto in den Wagen eines 42‑Jährigen. Der Mann starb noch in den Trümmern seines Fahrzeugs. Seine Ehefrau wurde schwer verletzt. Zwei Kinder erlitten leichte Verletzungen.

Gericht sieht weiterhin erhebliche Gefahr

Das Landgericht Heilbronn verurteilte den Fahrer vor fast zwei Jahren unter anderem wegen Mordes und versuchten Mordes in drei Fällen zu neun Jahren Jugendstrafe. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe verwarf später die Revision des Angeklagten als offensichtlich unbegründet.

Nach Einschätzung des Verwaltungsgerichts ist der Mann bereits mehrfach durch erhebliche Verkehrsverstöße aufgefallen. Von ihm gehe weiterhin eine gegenwärtige und schwerwiegende Gefahr aus. Die Gründe für seine „radikale Rücksichtslosigkeit im Straßenverkehr“, die zum Tod und zu schweren Verletzungen geführt habe, habe er nicht aufgearbeitet.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine Berufung wurde zwar nicht zugelassen. Der Kläger kann jedoch innerhalb eines Monats einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim Verwaltungsgerichtshof Baden‑Württemberg stellen. dpa/red

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Cornelia Bauer aus Speyer

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