Nach Tod eines Schülers beim Schwimmunterricht: Gericht fällt Urteil
- Der Fall hatte bundesweit Schlagzeilen gemacht. (Symbolfoto)
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Konstanz. Im Berufungsprozess nach dem Tod eines siebenjährigen Schülers beim Schwimmunterricht wird am heutigen Freitag, 17. April, ein Urteil erwartet. Vor dem Landgericht Konstanz geht es erneut um die Verantwortung zweier Pädagoginnen. Sie waren bereits wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden.
Nach Angaben des Gerichts beginnt die Verhandlung um 9.30 Uhr. Neu verhandelt wird nicht die Schuldfrage. Das Amtsgericht Konstanz hatte eine Lehrerin und eine damalige Referendarin bereits schuldig gesprochen. In der Berufung geht es ausschließlich um das Strafmaß.
Zweitklässler starb nach erster Schwimmstunde
Der Zweitklässler war am Montag, 18. September, bei seiner ersten Schwimmstunde ertrunken. Nach Auffassung des Gerichts wurden damals alle 21 Kinder gleichzeitig ins Wasser gelassen. Darunter waren Schwimmer und Nichtschwimmer. Aus Sicht des Richters hätte der Tod des Jungen verhindert werden können.
Das Amtsgericht hatte Ende Februar eine Lehrerin zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Zudem sollte sie den Eltern des Kindes 10.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Die damalige Referendarin erhielt sechs Monate Haft auf Bewährung und sollte 7000 Euro zahlen. Beide Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt.
Die Verteidigung hatte nach dem Urteil Freispruch gefordert und Berufung eingelegt. Laut Gericht ist im neuen Verfahren keine umfangreiche Beweisaufnahme geplant. dpa/red
Autor:Cornelia Bauer aus Speyer |
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