Mutmaßliches Tötungsdelikt in Cloppenburg: 24‑Jähriger festgenommen
- Nach einem mutmaßlichen versuchten Tötungsdelikt in Cloppenburg hat die Polizei einen 24‑jährigen Mann festgenommen. Er soll Familienangehörige mit einer brennbaren Flüssigkeit übergossen und mit dem Anzünden gedroht haben.
- Foto: Bundespolizeiinspektion Bad Bentheim
- hochgeladen von Jens Vollmer
Cloppenburg. Am Sonntag, 21. Juni, kam es am Abend in Cloppenburg zu einem Polizeieinsatz wegen des Verdachts eines versuchten Tötungsdelikts.
Nach Angaben der Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta erstatteten Familienangehörige eines 24‑jährigen Mannes Anzeige. Der Beschuldigte soll zuvor an der Wohnanschrift der Familie randaliert und sich Zugang zur Wohnung verschafft haben. Dort soll es zu Körperverletzungen und Bedrohungen gegen mehrere anwesende Personen gekommen sein. Zudem soll der Mann zwei Angehörige mit einer brennbaren Flüssigkeit übergossen und damit gedroht haben, diese anzuzünden.
Nachdem der 24‑Jährige das Haus verlassen hatte, suchten die Familienmitglieder die Polizeidienststelle auf. Die Polizei leitete sofort umfangreiche Fahndungsmaßnahmen ein. Im Zuge der Ermittlungen konnten Einsatzkräfte den Mann in einem Wohnhaus in Cloppenburg aufspüren und vorläufig festnehmen. Anschließend wurde er in Polizeigewahrsam gebracht.
Bereits am Sonntagvormittag war der 24‑Jährige nach Angaben der Polizei bei einem anderen Einsatz auffällig geworden. Wegen vorausgegangener Gewaltdelikte im häuslichen Umfeld sollte er aus einer Wohnung verwiesen werden. Vor Ort beleidigte und bedrohte er eine 20‑jährige Polizeibeamtin sowie einen 41‑jährigen Polizeibeamten und griff die Einsatzkräfte an. Die Beamten konnten den Mann schließlich überwältigen. Beide Polizisten wurden dabei leicht verletzt, blieben aber dienstfähig.
Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat inzwischen Haftbefehl gegen den Beschuldigten beantragt. Eine Entscheidung des zuständigen Ermittlungsrichters steht noch aus. Weitere Details nennt die Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta derzeit nicht – auch zum Schutz der betroffenen Familie und wegen der laufenden Ermittlungen.
Autor:Anouar Touir aus Ludwigshafen |