Missbrauch von Kleinkindern: Ex-Tagesvater muss für Jahre ins Gefängnis

Muss der ehemalige Tagesvater nach seiner Haftstrafe auch in Sicherungsverwahrung? Darüber entscheidet das Stuttgarter Landgericht. (Archivbild) | Foto: David Nau/dpa
  • Muss der ehemalige Tagesvater nach seiner Haftstrafe auch in Sicherungsverwahrung? Darüber entscheidet das Stuttgarter Landgericht. (Archivbild)
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Rems-Murr-Kreis. Für Familien in der Region steht nach dem Urteil fest: Ein ehemaliger Tagesvater aus der Nähe von Stuttgart muss wegen schweren sexuellen Missbrauchs von ihm anvertrauten Kindern für viele Jahre ins Gefängnis.

Das Landgericht Stuttgart verurteilte den 53-Jährigen zu neun Jahren und sechs Monaten Haft. Außerdem ordnete das Gericht Sicherungsverwahrung nach Verbüßung der Strafe an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Mann aus dem Rems-Murr-Kreis hatte die Vorwürfe zum Prozessauftakt eingeräumt. Nach Gerichtsangaben soll er seit 2020 in zahlreichen Fällen sexuelle Handlungen an oder vor den von ihm betreuten Mädchen und Jungen vorgenommen haben. Zudem soll er Kinder dazu aufgefordert haben, sexuelle Handlungen an ihm vorzunehmen.

Opfer waren laut Anklage zwischen 0 und 12 Jahre alt

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft waren die betroffenen Kinder zwischen 0 und 12 Jahren alt. Überwiegend handelte es sich demnach um Kleinkinder. Insgesamt warf die Staatsanwaltschaft dem Mann 45 Fälle vor.

Hinzu kommt nach den Ermittlungen, dass der 53-Jährige Bilder und Videos mit Missbrauch von Kindern erstellt, besessen und geteilt haben soll. Nach Angaben der Anklage soll er außerdem nicht eingeschritten sein, als sein Sohn Kinder ebenfalls in mehreren Fällen missbrauchte.

Auch gegen den Sohn laufen weitere Ermittlungen

Der Sohn wird gesondert verfolgt. Die Ermittlungen dauern nach Angaben eines Sprechers der Staatsanwaltschaft weiter an.

Auf die Spur des Mannes kamen Ermittler laut früheren Angaben mit Hilfe bayerischer Strafverfolgungsbehörden. Ausgangspunkt waren demnach Ermittlungen in einem sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk, über das der Angeklagte Missbrauchsdarstellungen von Kindern ausgetauscht haben soll. dpa/red

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Cornelia Bauer aus Speyer

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