Messerangriff in Ulm: Angeklagter gesteht Mordversuch
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Ulm. Der Prozess um den Messerangriff in einem Elektrofachmarkt in Ulm zeigt, wie unvermittelt Gewalt im Alltag eskalieren kann. Vor dem Landgericht hat der angeklagte 30 Jahre alte Mann den Angriff auf einen 25 Jahre alten Mitarbeiter zum Auftakt gestanden.
Nach Angaben seines Verteidigers habe er aus „Frust, Wut und Verzweiflung“ gehandelt. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann Mordversuch und schwere Körperverletzung vor. Der Angriff ereignete sich Mitte Januar in einem Fachmarkt in einer stark besuchten Einkaufszone vor der Ulmer Innenstadt.
Opfer lebensgefährlich verletzt
Laut Anklage ging der Mann mit einem Küchenmesser mit 20 Zentimeter langer Klinge auf den Mitarbeiter aus der Mobiltelefon-Abteilung los. Der 25-Jährige erlitt demnach 15 Stichverletzungen und wurde lebensgefährlich verletzt. Nach Darstellung der Anklage stach der Angreifer auch weiter auf ihn ein, als das Opfer bereits wehrlos am Boden lag.
Der Mitarbeiter musste mehrfach reanimiert und notoperiert werden. Er lag nach Gerichtsangaben zwölf Tage im künstlichen Koma. Im Prozess will er selbst aussagen. Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft überlebte er nur, weil sich die Messerspitze verbog.
Angriff aus Wut auf Mobilfunkverkäufer
Nach Überzeugung der Anklage hatte der Beschuldigte den Plan gefasst, sich an einem Mobiltelefonverkäufer zu rächen. Hintergrund seien schlechte Erfahrungen mit Verkäufern in diesem Bereich gewesen. Opfer und Angeklagter kannten sich demnach nicht.
Bei der Tat wurden auch zwei Kollegen des Mitarbeiters verletzt. Der Fall hatte in Ulm großes Aufsehen ausgelöst, weil sich der Angriff in einem Geschäft ereignete, das täglich von vielen Menschen besucht wird.
Flucht endete mit Polizeieinsatz
Nach der Tat floh der Mann laut Ermittlern aus dem Markt, wurde aber kurz darauf von der Polizei gestellt. Weil er das Messer demnach nicht ablegte und auf Beamte zuging, wurde er angeschossen und schwer verletzt. Seit Januar sitzt er in Untersuchungshaft.
Angeklagter war mehrfach vorbestraft
Der aus Eritrea stammende Mann kam im Jahr 2017 nach Deutschland und war laut Anklagebehörden bereits mehrfach strafrechtlich aufgefallen. Verurteilt wurde er unter anderem wegen Körperverletzungsdelikten, tätlichen Angriffs und Sachbeschädigung. Hinzu kam später eine Verurteilung wegen Drogendelikten.
Erst im Dezember wurde er aus dem Gefängnis entlassen und stand danach unter Führungsaufsicht. Welche Auflagen dabei galten, machten die Behörden nicht öffentlich.
Urteil wird für Mittwoch, 13. August erwartet
Der Angeklagte hat seit 2023 keinen Flüchtlingsstatus mehr. Eine Ausweisung war im Januar 2024 beantragt worden, scheiterte nach Angaben des Justizministeriums aber an fehlenden Dokumenten und mangelnder Kooperation mit Eritrea.
Das Landgericht Ulm will das Urteil voraussichtlich am Mittwoch, 13. August sprechen. Dabei geht es auch um die Frage, ob neben einer langen Haftstrafe eine Sicherungsverwahrung angeordnet wird. dpa/red
Autor:Cornelia Bauer aus Speyer |
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