Heimliche Aufnahmen: Warum Upskirting immer häufiger zum Problem wird

Die Polizei rät Opfern beim Bemerken der Tat andere auf sich aufmerksam zu machen und Strafanzeige zu erstatten. (Symbolbild) | Foto: dpa
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Sexualdelikt. In Rheinland-Pfalz nimmt ein Übergriff zu, der viele Frauen im Alltag verunsichert. Immer häufiger werden Betroffene heimlich mit dem Smartphone unter dem Rock oder in den Ausschnitt fotografiert oder gefilmt.

Nach Angaben des Landeskriminalamts wurden 2021 landesweit 34 Fälle registriert. Im Jahr 2024 waren es bereits 60. Das entspricht einem Anstieg von rund 76 Prozent. Die Statistik erfasst die Straftat offiziell als Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen.

Seit 2021 klar strafbar

Sogenanntes Upskirting und Downblousing ist seit 2021 ein eigener Straftatbestand. Gerichte können Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren verhängen. Nach Einschätzung von Ermittlern ist ein Großteil der erfassten Fälle diesen beiden Formen zuzuordnen.

Warum viele Taten nicht angezeigt werden

Die Kriminalexpertin Esther Papp geht von einem hohen Dunkelfeld aus. Viele Betroffene verzichteten auf eine Anzeige, weil die Tat oft in Sekunden geschehe und Täter schnell flüchteten. Hinzu komme, dass vielen Menschen nicht bekannt sei, dass es sich um ein Sexualdelikt handelt. Im sozialen Umfeld würden solche Übergriffe teils verharmlost.

Wo Täter gezielt Gelegenheiten suchen

Ermittlungen zeigen, dass Täter Orte aufsuchen, an denen sich günstige Situationen ergeben. Dazu zählen etwa Treppen oder Rolltreppen. Das Alter oder Aussehen der Betroffenen spiele laut Expertinnen kaum eine Rolle. Entscheidend sei die Gelegenheit. Viele Betroffene würden erst im Nachhinein von Dritten auf den Übergriff aufmerksam gemacht.

  • Die Tat wird häufig als entwürdigend erlebt.
  • Schamgefühle erschweren eine Anzeige.
  • Das heimliche Filmen gilt rechtlich als sexualisierte Gewalt

Abschreckung und Prävention

Der eigene Straftatbestand kann nach Einschätzung von Fachleuten abschreckend wirken, insbesondere bei Jugendlichen. In Schulen zeigten Aufklärungsvorträge, dass das Wissen um mögliche Strafen das Verhalten beeinflusst. Bei Tätern mit längerer Vorgeschichte lasse sich dieser Effekt jedoch seltener beobachten.

Gesellschaftliche Haltung entscheidend

Beratungsstellen wie der Frauennotruf Mainz betonen, dass eine Anzeige immer eine persönliche Entscheidung ist. Sie kann emotional sehr belastend sein, vor allem wenn der Täter aus dem eigenen Umfeld stammt. Fachstellen fordern, dass Upskirting in der Öffentlichkeit eindeutig als Sexualdelikt benannt wird. Verharmlosungen könnten für Betroffene eine erneute Demütigung darstellen. Nur ein klares gesellschaftliches Bewusstsein könne langfristig abschreckend wirken. dpa/red

Dieser Text wurde mit maschineller Unterstützung erstellt und redaktionell geprüft.

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Autor:

Cornelia Bauer aus Speyer

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