Haftstrafe nach Missbrauch in München: Priester gesteht Wiesn-Taten

Das Gericht verurteilte den Angeklagten zu einer Haftstrafe. | Foto: dpa
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München. Wegen sexueller Übergriffe auf zwei Jugendliche nach einem Besuch des Oktoberfests ist ein katholischer Priester zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Das Landgericht München I verhängte gegen den 58 Jahre alten Mönch aus dem Bistum Freiburg eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten.

Der Angeklagte hatte die Taten vor Gericht eingeräumt. Nach seinen Angaben hatte er im Jahr 2005 mit den beiden Teenagern auf der Wiesn viel Alkohol getrunken. Anschließend habe er sich an den stark betrunkenen und dadurch wehrlosen Jugendlichen vergangen.

Der Vorsitzende Richter sprach von einer schweren Ausnutzung eines Vertrauensverhältnisses. Für die Betroffenen sei der Geistliche "Täter und Wohltäter zugleich" gewesen. Die Schuld aus dem Jahr 2005 wiege zu schwer für eine Bewährungsstrafe.

Weitere Übergriffe juristisch nicht mehr strafbar

Die Verteidigung hatte eine Bewährungsstrafe gefordert. Die Staatsanwaltschaft plädierte dagegen auf vier Jahre und zehn Monate Haft. Das Gericht blieb deutlich darunter.

Bei der Strafzumessung berücksichtigte das Gericht nur den Vorfall nach dem Oktoberfest 2005. Weitere Übergriffe in einer Schwarzwaldgemeinde, in der der Priester jahrelang tätig war und aus der auch die Jugendlichen stammen, konnten nicht einbezogen werden.

Zwar räumte der 58-Jährige auch diese Taten ein. Nach damaliger Rechtslage seien sie jedoch nicht strafbar gewesen. Die entsprechende Gesetzesänderung "Nein heißt Nein", die eine Verurteilung ermöglicht hätte, trat erst 2016 in Kraft. Daher konnten diese Fälle juristisch nicht berücksichtigt werden, erklärte der Vorsitzende Richter. dpa/red

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Autor:

Cornelia Bauer aus Speyer

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