Haftstrafe nach Missbrauch im Rulantica-Prozess

Im Prozess hatten die Eltern des Mädchens dem Europa-Park Vorwürfe gemacht.(Archivbild) | Foto: dpa
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Update:  Das Landgericht Freiburg hat am Dienstag, 4. März, einen Mann zu vier Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Das Urteil setzt ein deutliches Zeichen für den Schutz von Kindern in stark frequentierten Freizeiteinrichtungen.

Haftstrafe nach Missbrauch in Rulantica

Nach den Feststellungen des Gerichts hatte der Mann im Sommer ein damals sechs Jahre altes Mädchen aus dem Erlebnisbad Rulantica in Rust weggelockt und sexuell missbraucht. Der Angeklagte räumte die Tat nach eigenen Angaben ein.

Auswirkungen für Familien und Institutionen in der Region

Der Fall hat über Rust hinaus Bedeutung für Eltern, Schulen und Betreiber von Freizeiteinrichtungen in Südbaden. Er lenkt den Blick auf Aufsichtspflichten, Sicherheitskonzepte und Prävention zum Schutz von Kindern an Orten mit vielen Besuchern.

Landgericht Freiburg sieht schwere Schuld

Das Landgericht Freiburg bewertete die Tat als schweres Sexualdelikt und verhängte eine mehrjährige Haftstrafe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. dpa

Dieser Text wurde mit maschineller Unterstützung erstellt und redaktionell geprüft.

Rulantica. Im Prozess um das Verschwinden und den mutmaßlichen sexuellen Missbrauch eines Mädchens im Erlebnisbad Rulantica in Rust rückt eine mehrjährige Haftstrafe näher: Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Landgericht Freiburg haben sich auf einen Strafrahmen für den 31-jährigen, geständigen Angeklagten verständigt. Damit zeichnet sich ab, in welcher Größenordnung das Urteil ausfallen wird.

Haftstrafe rückt näher: Das ist der vereinbarte Strafrahmen

Nach Angaben des Vorsitzenden Richters liegt der Korridor bei mindestens drei Jahren und neun Monaten bis höchstens vier Jahren und neun Monaten Gefängnis.

So lief die Tat ab: Kind verschwand aus dem Bad und wurde später gefunden

Das damals sechsjährige Mädchen wurde im Sommer 2025 aus dem Erlebnisbad des Europa-Parks in Rust gelockt und erst Stunden später mehrere Kilometer entfernt entdeckt – verletzt, verängstigt und nur mit Bikini und Badeschlappen bekleidet. Dem Angeklagten wird unter anderem sexueller Missbrauch von Kindern vorgeworfen. Er soll das Kind angesprochen und Hilfe angeboten haben, es dann aus dem Bad in ein nahegelegenes Maisfeld geführt haben. Als es sich dort wiederholt gewehrt habe, soll der Mann das Mädchen in ein Gebüsch an einer Straße geworfen und die Flucht ergriffen haben.

Geständnis und Flucht: Angeklagter räumt sexuellen Missbrauch ein

Zum Prozessauftakt vor dem Landgericht Freiburg gestand der 31-Jährige, das Mädchen aus dem Erlebnisbad gelockt und sexuell missbraucht zu haben. «Ich bereue sehr, dass das geschehen ist. Ich kann mir auch nicht erklären, wie es dazu kommen konnte», ließ er über seinen Anwalt erklären. Nach der Tat tauchte er unter und wurde eine Woche später in seiner rumänischen Heimat festgenommen. Identifiziert wurde er laut Angaben über Zeugenaussagen und Aufnahmen von Überwachungskameras, die der Europa-Park als Betreiber von Rulantica zur Verfügung gestellt hatte.

Folgen für die Familie: Vater berichtet von schwerer Belastung

Hinweise auf eine Vergewaltigung gibt es nach Angaben der Polizei zwar nicht. Ermittler und Eltern schilderten nach der Tat jedoch eine tiefgreifende Traumatisierung. Der Vater sagte vor Gericht aus, seine Tochter schlafe seit dem Missbrauch nicht mehr allein, habe Angst, dem Täter wieder zu begegnen, verhalte sich bisweilen wie ein Kleinkind und sei in der Schule häufig abgelenkt. Der Vater, der am Tag des Verschwindens nur wenige Meter entfernt war, ist seit der Tat nach eigener Aussage nicht mehr arbeitsfähig.

Sicherheitsregeln in Rulantica: Europa-Park verschärfte Kontrollen

Nach der Tat verschärfte der Europa-Park die Sicherheitsvorkehrungen. Eltern werden stärker sensibilisiert, für Kinder gibt es auf Wunsch ein Armband mit Telefonnummer. Zudem wurden laut Europa-Park die Kontrollen beim Ein- und Auslass erweitert. Ein Armband soll Eintritt und Austritt ermöglichen, das Schließfach nutzbar machen und bargeldloses Bezahlen erlauben. «Optional lassen sich nun mehrere Armbänder im Familienverbund koppeln, so dass der Auslass für Minderjährige nur möglich ist, wenn zuvor ein Erwachsener aus derselben Buchung das Drehkreuz passiert hat», sagte ein Sprecher.

Im konkreten Fall hätte das laut Prozessdarstellung allerdings wohl nicht geholfen: Auf gezeigten Aufzeichnungen vom Ausgangsbereich ist zu sehen, wie das Kind mit dem Transponder-Armband des Angeklagten durch das Drehkreuz geht. Der Angeklagte schlüpft ohne eigenes Armband darunter hindurch – in Anwesenheit einer Mitarbeiterin.

Kritik der Eltern: Vorwürfe gegen das Personal am Abend des Verschwindens

Der Vater des Mädchens kritisierte den Europa-Park im Prozess scharf. Wiederholt hätten sich die Eltern nach dem Verschwinden ihrer Tochter an jenem August-Abend an Personal gewandt und vergeblich um Hilfe gebeten. Auf die Bitte, die Polizei zu rufen, habe er die Antwort bekommen: «Das können Sie selbst machen.» Auch Security und die Kasse am Ausgang seien nach Darstellung der Eltern nicht alarmiert worden.

Die Eltern werfen dem Betreiber vor, bei frühzeitiger Reaktion wäre das Mädchen wahrscheinlich noch im Bad entdeckt worden, da der Angeklagte das Erlebnisbad demnach erst nach etwa einer Stunde mit dem Kind verlassen habe. Der Europa-Park teilte auf Anfrage mit, man äußere sich nicht zu laufenden Gerichtsverfahren. dpa.

Dieser Text wurde mit maschineller Unterstützung erstellt und redaktionell geprüft.

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Im Prozess hatten die Eltern des Mädchens dem Europa-Park Vorwürfe gemacht.(Archivbild) | Foto: dpa
Das Mädchen war im Sommer aus dem Erlebnisbad des Europa-Parks gelockt und Stunden später mehrere Kilometer entfernt in einem Wald verletzt entdeckt worden. (Archivbild) | Foto: dpa
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Cornelia Bauer aus Speyer

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