Explosion nahe Hechingen: Altes Gasleck tötet Familie
- Die Staatsanwaltschat schließt Fremdverschulden aus. (Archivfoto)
- Foto: Holger Much/Stadtverwaltung Albstadt/dpa
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Hechingen. Eine Haus-Explosion mit drei Todesopfern ist nach Ermittlungen auf ein jahrzehntealtes Gasleck zurückzuführen. In Hechingen stürzte am Samstag, 8. Februar, ein Wohnhaus vollständig ein. Eine dreiköpfige Familie kam ums Leben.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft entstand der Schaden vermutlich bereits im Jahr 1960 bei Bauarbeiten. Damals wurde beim Ausheben eines Grabens für eine Garage offenbar die Schutzschicht der Gasleitung beschädigt. Möglich ist auch, dass die Leitung selbst Schaden nahm. Hinweise auf Fremdverschulden gibt es laut Ermittlern nicht.
Bei der Explosion wurden Keller, Hochparterre und Garage nahezu vollständig zerstört. Das Gebäude brach anschließend komplett zusammen. Die Bewohner konnten nur noch tot aus den Trümmern geborgen werden.
Gas trat jahrelang unbemerkt aus
Durch Korrosion soll über viele Jahre hinweg Gas aus der beschädigten Leitung ausgetreten sein. Laut Staatsanwaltschaft verteilte sich das Gas zunächst im Erdreich. Über Fugen und Risse im Straßenbelag oder über die Entwässerungsrinne der Garage konnte es nach außen gelangen. Der Geruch wurde offenbar nicht wahrgenommen.
Während einer Frostperiode kurz vor der Explosion konnte das Gas nicht mehr über die Garageneinfahrt entweichen. Stattdessen drang es in die Garage ein und gelangte vermutlich durch eine offenstehende Kellertür in den Keller des Hauses.
Dort sammelte sich das Gas und konnte sich in der Nähe eines Gas-Brennwertgeräts entzünden. Diese Anlage gilt nach Einschätzung der Ermittler als wahrscheinliche Zündquelle für die Explosion.
Die Gas-Hausanschlussleitung war 1958 verlegt worden. Auch die 1960 darüber errichtete Garage entsprach nach damaligen Normen den Vorschriften. Der genaue Moment der Beschädigung lässt sich heute nicht mehr eindeutig rekonstruieren. Hinweise auf eine später erkannte und nicht behobene Undichtigkeit gibt es laut Staatsanwaltschaft ebenfalls nicht. Auch Mängel bei Wartung oder Kontrolle der Leitung wurden nicht festgestellt. dpa/red
Autor:Cornelia Bauer aus Speyer |
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