Ermittlungen in Baden-Württemberg: Richter unter Verdacht
- Richter entscheiden über Straftaten - selten kommt es vor, dass sie selbst welche begehen.
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Stuttgart. Neue Vorwürfe gegen Richter und Justizmitarbeiter werfen Fragen zur Kontrolle innerhalb der Justiz auf. In Baden-Württemberg ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen mutmaßlichen Geheimnisverrats und möglicher Bestechlichkeit.
Im aktuellen Fall soll eine 36 Jahre alte Richterin einer Kollegin interne Informationen aus dem Register verraten haben. Es ging darum, ob gegen den damaligen Freund der Kollegin und dessen Bruder Haftbefehle vorlagen. Als Gegenleistung soll es lediglich eine Essenseinladung gegeben haben. Ermittler prüfen nun den Verdacht, dass vertrauliche Daten ohne dienstlichen Anlass abgefragt und weitergegeben wurden.
Der Fall ist nicht der erste, in dem Richter oder Justizmitarbeiter selbst ins Visier von Ermittlungen geraten. Mehrere spektakuläre Verfahren aus Baden-Württemberg und anderen Bundesländern zeigen, wie gravierend Pflichtverletzungen in der Justiz sein können.
Schüsse in Tamm und Verdacht auf Datenleck
Bei Ermittlungen zu einem mutmaßlichen Mordauftrag gegen einen Sicherheitsmitarbeiter in Tamm bei Ludwigsburg stießen Ermittler auf ein mögliches Datenleck in der Staatsanwaltschaft Stuttgart. Nach Angaben der Anklage könnten Beschuldigte aus der Justiz mit vertraulichen Informationen versorgt worden sein.
Bei Durchsuchungen fanden Ermittler Hinweise auf mögliche Bestechung. Eine Justizangestellte und ein Justizhauptsekretär sollen wiederholt interne Informationen weitergegeben haben. Dadurch sollte nach dem Verdacht der Ermittler Einfluss auf laufende Verfahren genommen werden.
Der sogenannte Maskenrichter aus Weimar
Bundesweit für Schlagzeilen sorgte auch ein Familienrichter aus Weimar während der Corona-Pandemie. Er untersagte Schulen per einstweiliger Anordnung im Jahr 2021, Maskenpflicht und andere Schutzmaßnahmen gegenüber Kindern durchzusetzen.
Spätere Instanzen hoben die Entscheidung auf. Der Richter sei für solche Maßnahmen gar nicht zuständig gewesen. Ein Gericht verurteilte ihn wegen Rechtsbeugung zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung. Auch eine Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht blieb erfolglos. Nach dem Deutschen Richtergesetz verlieren Richter ihr Amt, wenn sie wegen einer vorsätzlichen Straftat zu mindestens einem Jahr Haft verurteilt werden.
Akten unbearbeitet im Keller gelagert
Am Amtsgericht Lüdenscheid in Nordrhein-Westfalen räumte eine Richterin ein, zahlreiche Verfahren über längere Zeit nicht bearbeitet zu haben. Vor Gericht erklärte sie, sie habe eine mentale Blockade gehabt und die Akten liegen lassen.
Ermittler fanden schließlich viele unbearbeitete Unterlagen in einem Umzugskarton im Keller der damals 37-Jährigen. Nach Überzeugung des Gerichts versuchte sie außerdem, Fristversäumnisse anderen Mitarbeitenden anzulasten. Das Landgericht Hagen verurteilte sie zunächst zu drei Jahren und zehn Monaten Haft.
Der Bundesgerichtshof hob das Urteil später teilweise auf. Am Ende wurde eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verhängt.
Fixierungen in Pflegeheimen ohne Anhörung
Besonders schwer wog ein Fall aus Nürtingen in Baden-Württemberg. Ein Vormundschaftsrichter hatte Dutzende Bewohner von Pflegeheimen mit Bettgittern oder Bauchgurten fixieren lassen, ohne die gesetzlich vorgeschriebenen persönlichen Anhörungen durchzuführen.
Nach Überzeugung des Gerichts handelte der Mann nicht aus Überlastung, sondern aus Bequemlichkeit. Um die Vorgänge zu verdecken, fertigte er sogar falsche Anhörungsprotokolle an.
Der Betrug flog auf, weil einige Protokolle auf Tage datiert waren, an denen die betroffenen Menschen bereits gestorben waren. Der Richter wurde wegen Rechtsbeugung in 47 Fällen zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil. dpa/red
Autor:Cornelia Bauer aus Speyer |
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