Bewährungsstrafe in Freiburg nach tödlichem B3-Unfall
- Vor Gericht räumte der Angeklagte die Vorwürfe ein.
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Freiburg. Nach dem tödlichen Unfall auf der B3 bei Freiburg ist ein 47 Jahre alter Fahrer zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Amtsgericht Freiburg sprach gegen den Mann eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung aus.
Der 47-Jährige wurde unter anderem wegen dreifacher fahrlässiger Tötung verurteilt. Bei dem Unfall am 15. Mai zwischen Schallstadt und Freiburg starben drei Mitglieder einer Familie, darunter zwei Kinder. Weitere Insassen wurden schwer verletzt.
Gericht sieht mehrere schwere Fehler
Nach Überzeugung des Gerichts stieg der Mann alkoholisiert ins Auto, nahm zu viele Menschen mit und sicherte die Kinder auf der Rückbank nicht ausreichend. Eine Blutprobe ergab nach dem Unfall 1,4 Promille. Das Auto war ein Fünfsitzer, saß aber mit sieben Menschen voll.
Kurz vor 23 Uhr war die Familie auf der B3 in Richtung Freiburg unterwegs. Der Fahrer verwechselte nach eigenen Angaben wohl eine Ausfahrt und fuhr auf einen parallel zur Bundesstraße liegenden Parkplatz. Dort kam der Wagen laut Sachverständigem mit rund 70 Kilometern pro Stunde von der Durchfahrtsspur ab und prallte gegen den Anhänger eines ordnungsgemäß abgestellten Sattelzugs. Das Auto fing danach Feuer.
Drei Tote, mehrere Schwerverletzte
Bei dem Aufprall starben der 27 Jahre alte Neffe des Fahrers und dessen sechsjährige Tochter. Eine 13 Jahre alte Tochter seiner früheren Partnerin starb später im Krankenhaus. Weitere Insassen erlitten unter anderem Knochenbrüche, Kopfverletzungen und eine Lungenquetschung.
Nach Einschätzung der Ermittler waren die vier Kinder und der Neffe auf der Rückbank wahrscheinlich nicht angeschnallt. Im Prozess schilderte ein Polizist als einer der ersten Einsatzkräfte die Lage am Unfallort. Er berichtete von leblosen Menschen auf der Straße und rang dabei im Zeugenstand mehrfach um Fassung.
„Kann ich mir bis heute nicht verzeihen“
Der Angeklagte zeigte sich vor Gericht tief erschüttert. In einer Erklärung, die sein Verteidiger verlas, sagte er, es vergehe kein Tag, an dem er nicht um das Geschehene kreise. Dass er nach einer Geburtstagsfeier mit der Familie losgefahren sei, „kann ich mir bis heute nicht verzeihen“.
Strafmildernd wertete das Gericht, dass der Mann nicht vorbestraft ist, sich einsichtig zeigte und selbst enge Angehörige verlor. Der 47-Jährige sitzt seit seiner Kindheit im Rollstuhl und ist seit dem Unfall in psychiatrischer Behandlung. Sein Führerschein wurde endgültig entzogen. Frühestens in einem Jahr und acht Monaten kann er eine neue Fahrerlaubnis beantragen. dpa/red
Autor:Jens Vollmer aus Kaiserslautern |