Attacke im Zug bei Karlsruhe: Viele Fragen bleiben weiter offen

In diesem Regionalzug kam es zu der Prügelei. (Archivbild) | Foto: Melanie Keul/EinsatzReport24 /dpa
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Karlsruhe. Für Bahnreisende auf der Strecke nach Karlsruhe bleiben nach der schweren Attacke in einem Regionalzug zentrale Fragen offen: Ein 26 Jahre alter Sicherheitsmitarbeiter der Bahn wurde lebensgefährlich verletzt, als er am Freitagabend aus dem fahrenden Zug stürzte.

Nach bisherigen Erkenntnissen war der Bahnmitarbeiter gemeinsam mit einem Kollegen zu einer Ticketkontrolle gerufen worden. Ein 36-jähriger Fahrgast soll sich geweigert haben, seine Personalien anzugeben und den Zug zu verlassen.

Sturz aus Zug bei Karlsruhe: Bahn-Mitarbeiter außer Gefahr

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der 36-Jährige den Sicherheitsmitarbeiter mit Fäusten schlug und nach ihm trat. Während des Gerangels prallten beide den Ermittlern zufolge mehrfach gegen eine Zugtür. Als der Bahnmitarbeiter den am Boden liegenden Mann wieder hochziehen wollte, soll er einen heftigen Tritt bekommen haben. Der 26-Jährige stürzte rückwärts gegen die Tür. Sie gab nach. Nach Angaben der Ermittler fiel der Mann durch einen Spalt aus dem mit rund 120 km/h fahrenden Regionalzug.

Der Sicherheitsmitarbeiter wurde neben den Gleisen gefunden und in eine Klinik gebracht. Sein Zustand war nach Behördenangaben vom Samstag stabil, aber weiter kritisch. Am Montag, 20. Juli, machten die Behörden zunächst keine neuen Angaben.

Was bisher bekannt ist

  • Der Vorfall passierte am Freitagabend in einem Regionalzug auf dem Weg nach Karlsruhe
  • Der tatverdächtige Fahrgast ist 36 Jahre alt, wegen Gewaltdelikten vorbestraft und befand sich auf Bewährung
  • Die Staatsanwaltschaft beantragte Untersuchungshaft wegen Körperverletzung
  • Das Amtsgericht Karlsruhe lehnte den Antrag ab
  • Gegen den 36-Jährigen wird weiterhin wegen Körperverletzung ermittelt

Warum der Mann nicht in Haft kam

Nach Angaben des Amtsgerichts Karlsruhe fehlte der für einen Haftbefehl notwendige dringende Tatverdacht. Ausschlaggebend war demnach auch ein Überwachungsvideo der Bahn, das der Haftrichter kurz nach der Anhörung ausgewertet hatte. Das Gericht teilte mit, das Video habe Zweifel am konkreten Ablauf des Geschehens geweckt.

Hinzu kam nach Gerichtsangaben, dass der Beschuldigte einen festen Wohnsitz hat, familiär gebunden ist und einer Vollzeitbeschäftigung nachgeht. Ein ausreichender Haftgrund wie Fluchtgefahr habe deshalb nicht vorgelegen.

Welche Fragen noch offen sind

  • Der genaue Ablauf der Auseinandersetzung im Zug ist weiter unklar
  • Welche Details auf dem Überwachungsvideo zu sehen sind, ist nicht bekannt
  • Ungeklärt ist, warum die Zugtür nachgab und wie sich ein Spalt bilden konnte
  • Ob der tatverdächtige Mann alkoholisiert war, ist bislang offen
  • Unklar ist auch, ob eine Notbremsung ausgelöst wurde oder wie der Zug auf freier Strecke zum Stehen kam
  • Nicht bekannt ist bislang, um welches Zugmodell es sich handelte und ob es dort schon Probleme mit Türen gab
  • Wie es dem lebensgefährlich verletzten Bahnmitarbeiter aktuell geht, ist offen dpa/red

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Autor:

Cornelia Bauer aus Speyer

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