ARD Crime Time: „Mord ohne Leiche“ erzählt den Fall Alexandra R.
- Mord ohne Leiche - Der Fall Alexandra R.: Die Doku rekonstruiert das Verschwinden von Alexandra R. mit nachgestellten Szenen.
- Foto: HR Hessischer Rundfunk, Foto: © hr/Timeline TV/Alex Kraus
- hochgeladen von Wochenblatt Redaktion
Mord ohne Leiche - Der Fall Alexandra R.. Eine hochschwangere Frau verschwindet in Nürnberg, und nichts passt zu einem „gewöhnlichen“ Vermisstenfall. Genau diesen Fall erzählt die neue ARD Crime Time Staffel in drei Folgen, die ab dem 24. Juni in der ARD Mediathek laufen.
Die Doku-Serie rekonstruiert, was am 9. Dezember 2022 passiert: Alexandra R., 39 Jahre alt und Bankangestellte, bringt morgens noch ihre Pflegetochter in die Kita. Danach verliert sich ihre Spur.
Spuren ohne Tatort, ohne Tatwaffe, ohne Leiche
Kurz nach dem Verschwinden geraten der Ex-Partner Dejan B. und dessen Geschäftspartner Ugur T. ins Visier der Polizei. Für die Ermittler ist der Fall besonders schwierig, weil es keine Leiche, kein eindeutiges Tatwerkzeug und keinen gesicherten Tatort gibt. Stattdessen setzen die Ermittlungen auf Indizien: digitale Spuren, Geodaten, Aufnahmen von Überwachungskameras, Zeugenaussagen und Finanzunterlagen. Über Monate entsteht so ein Bild, das sich aus vielen einzelnen Puzzleteilen zusammensetzt.
Mord ohne Leiche - Der Fall Alexandra R.: Der Prozess nur mit Indizien
Die Serie bleibt nicht bei der kriminalistischen Seite, sondern nimmt auch die juristische Dimension in den Blick. Verfahren ohne klassische Beweise wie Leiche, Tatwerkzeug oder Tatort sind im deutschen Strafrecht selten, umso wichtiger wird hier der Indizienprozess. Am 24. Juli 2024 verurteilt das Landgericht Nürnberg-Fürth Dejan B. und Ugur T. wegen Mordes an Alexandra R. zu lebenslanger Freiheitsstrafe und stellt die besondere Schwere der Schuld fest.
Auch die Perspektive der Angehörigen
Zum Fall gehört auch, was das Verschwinden und der Prozess für die Familie bedeutet. Die Doku zeigt dabei unter anderem die Perspektive des Lebensgefährten von Alexandra R. und Vaters des ungeborenen Kindes. Weil er nicht mit ihr verheiratet ist, darf er sich der Nebenklage nicht anschließen und erhält keine Akteneinsicht. Außerdem darf er dem Prozess erst beiwohnen, nachdem er als Zeuge ausgesagt hat. [red]
Autor:Jens Vollmer aus Wochenblatt Kaiserslautern |