130 km/h in der Stadt, zwei Frauen tot: Jetzt fällt das Urteil im Raser-Prozess

Die Angehörigen der beiden Toten haben alle Prozesstage besucht. (Archivbild) | Foto: Bernd Weißbrod/dpa
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Stuttgart. Nach einem tödlichen illegalen Autorennen bei Ludwigsburg steht nun die juristische Bewertung im Mittelpunkt. Am Dienstag, 7. April, um 14 Uhr will das Landgericht Stuttgart sein Urteil gegen drei Angeklagte verkünden. Entscheidend ist die Frage, ob der Hauptfahrer wegen Mordes verurteilt wird oder ob das Gericht von fahrlässiger Tötung ausgeht.

Seit Monaten beschäftigt der Fall die Justiz. In der Verhandlung wurden Videos ausgewertet, Zeugen gehört und Gutachten vorgestellt. Zwei junge Frauen im Alter von 22 und 23 Jahren waren bei dem Zusammenstoß im März ums Leben gekommen.

Rennen durch die Innenstadt

Angeklagt sind zwei Brüder im Alter von 33 und 35 Jahren sowie ihr 26 Jahre alter Cousin. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft verabredeten sie sich am Abend des 20. März zu einem illegalen Rennen in der Ludwigsburger Innenstadt.

Die Fahrer sollen durch eine Bahnhofsunterführung gerast sein, kurz gebremst und sich abgestimmt haben. Anschließend beschleunigten sie erneut, teilweise in einer Tempo 50 Zone. Laut Anklage filmten sie sich dabei und feuerten sich gegenseitig an.

Schließlich soll der jüngere Bruder mit mehr als 130 Kilometern pro Stunde das Auto der beiden Frauen gerammt haben. Die Frauen wollten gerade eine Tankstelle verlassen.

Anklage fordert lebenslange Haft

Die Staatsanwaltschaft verlangt unterschiedliche Strafen.

  • Für den mutmaßlichen Unfallfahrer lebenslange Haft unter anderem wegen Mordes
  • Für den Bruder im zweiten Wagen 13 Jahre Haft unter anderem wegen versuchten Mordes
  • Für den Cousin zwei Jahre und neun Monate Haft wegen Teilnahme an einem illegalen Rennen mit Todesfolge und fahrlässiger Tötung

Außerdem sollen alle drei Männer ihre Führerscheine verlieren. Für die beiden Brüder fordert die Anklage ein dauerhaftes Fahrverbot.

Verteidigung weist Mordvorwurf zurück

Die Verteidiger bestreiten, dass die Angeklagten den Tod anderer bewusst in Kauf genommen hätten. Aus ihrer Sicht gibt es keinen ausreichenden Beweis für einen Tötungsvorsatz. Der Anwalt des älteren Bruders wendet sich zudem gegen den Vorwurf der Mittäterschaft. Für den Cousin fordert die Verteidigung eine Bewährungsstrafe.

Die Angeklagten räumten teilweise Verantwortung ein. Sie bestritten jedoch, jemanden absichtlich gefährdet zu haben.

Schwierige juristische Abwägung

Der Fall gilt als rechtlich heikel. Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2017 sind illegale Autorennen ausdrücklich strafbar. Bei Todesopfern drohen lange Haftstrafen. In besonders schweren Fällen kann auch eine Verurteilung wegen Mordes möglich sein.

Dafür muss ein Gericht jedoch feststellen, dass der Fahrer den Tod anderer nicht nur für möglich hielt, sondern ihn bewusst in Kauf nahm.

In ähnlichen Fällen haben Gerichte in Deutschland bereits unterschiedlich entschieden. Die Urteile reichten von fahrlässiger Tötung bis zu Mord.

Der Prozess verweist auch auf ein größeres Problem. Trotz verschärfter Gesetze registriert die Polizei wieder mehr illegale Rennen. In Baden Württemberg wurden im Jahr 2024 insgesamt 433 Fälle gezählt. Im ersten Halbjahr 2025 waren es bereits 293.

Das Urteil aus Stuttgart könnte daher auch über den Einzelfall hinaus Bedeutung für ähnliche Verfahren haben. dpa/red

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Autor:

Cornelia Bauer aus Speyer

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